Strategische Umweltprüfung zum Landschaftsrahmenplan

Strategische Umweltprüfung zum Landschaftsrahmenplan

Allgemein

Der Landkreis Osnabrück hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan im Entwurf aufgestellt. Gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. der Anlage 2 Nr. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) unterliegt der Landschaftsrahmenplan der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP).

Nach § 41 und 42 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 117 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist (UVPG) hat eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zu erfolgen.

Der Landschaftsrahmenplan inkl. aller Anlagen sowie Karten und zugehörigem Umweltbericht liegt gemäß §§ 18 Abs. 1 und 19 UVPG i.V. mit § 73 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 bis 7 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Zeit vom 03.02.2022 bis einschließlich 25.03.2022 beim Landkreis Osnabrück, Fachdienst Umwelt, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück aus.

Aufgrund der aktuellen Corona bedingten Situation erfolgt die Veröffentlichung gem. § 3 PlanSiG im Internet. Die oben genannten Unterlagen sind auf den Internetseiten des Landkreises Osnabrück (https://www.landkreis-osnabrueck.de/verwaltung/veroeffentlichungen/auslegungen) abrufbar.

Eine persönliche Einsichtnahme beim Landkreis Osnabrück kann ausnahmsweise und ausschließlich nach Terminvereinbarung erfolgen. Termine zur persönlichen Einsichtnahme sind beim Landkreis Osnabrück, Herrn Rolf oder Frau Rose unter den Telefonnummern: 0541/501-4021 oder 0541/501-4611 zu vereinbaren.

Eine Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift wird nach § 4 Abs. 1 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) ausgeschlossen. Bei Bedarf eröffnet der Landkreis Osnabrück einen Zugang für die Abgabe von elektronischen Erklärungen (§ 4 Abs. 2 PlanSiG).

Mit Beteiligungsschreiben vom 01.02.2017 ist die Verpflichtung zur Durchführung der strategischen Umweltprüfung (SUP) festgestellt worden. Aufstellende und entscheidende Behörde für das Fachgutachten Landschaftsrahmenplan sowie den zugehörigen Umweltbericht ist der Fachdienst Umwelt des Landkreises Osnabrück als untere Naturschutzbehörde, an den auch Fragen gerichtet werden können. Die Entscheidung über die abschließende Fassung des Landschaftsrahmenplanes nach Auswertung eingegangener Stellungnahmen zu Sachfehlern und sinnvollen Ergänzungen obliegt der unteren Naturschutzbehörde. Um den gesetzlich vorgeschriebenen gutachtlichen Charakter zu gewährleisten sind ein Genehmigungsverfahren und ein Erörterungstermin nicht vorgesehen.

Der Entwurf des Landschaftsrahmenplanes als Fachgutachten des Naturschutzes auf der regionalen Ebene umfasst einen umfänglichen Textteil inkl. Textkarten, Karten i. M. 1:50.000 und den Umweltbericht. Alle genannten Unterlagen enthalten Umweltinformationen.

Die betroffene Öffentlichkeit kann zum Umweltbericht zum Entwurf des Landschaftsrahmenplanes bis 25.04.2022 schriftlich per E-Mail an: landschaftsrahmenplan@lkos.de, oder per Post an folgende Adresse: Landkreis Osnabrück, Untere Naturschutzbehörde, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück Stellung nehmen.

 

Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Ihre personenbezogenen Daten Name, Vorname, Kontaktdaten, etc. werden durch den Landkreis Osnabrück, FD 7 Umwelt verarbeitet. Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Rechtsgrundlage der Verarbeitung dieser Daten ist § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).

Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Verordnungsverfahrens. Ggf. erfolgt eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten aufgrund der rechtlichen Verpflichtung gemäß § 3 Umweltinformations-gesetz (UIG). Ihre Daten werden bis zum Abschluss des Verordnungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist gespeichert und anschließend gelöscht. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .

Den Landkreis Osnabrück, FD 7 Umwelt als verantwortliche datenverarbeitende Stelle können Sie per E-Mail unter Umwelt@LKOS.de bzw. postalisch unter Landkreis Osnabrück, FD 7 Umwelt, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück, kontaktieren.

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