Neuzeichnung Flächennutzungsplan
Der derzeitige Flächennutzungsplan der Stadt Dissen aTW hat seinen Ursprung zwar im Jahre 1978, jedoch ist er im Laufe der Jahre bereits 35-mal geändert worden.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt als sogenannter vorbereitender Bauleitplan gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) die generellen räumlichen Planungs- und Entwicklungsziele einer Gemeinde dar, indem er die geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen aufzeigt. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB).
Aus dem Flächennutzungsplan können keine Rechtsansprüche, zum Beispiel das Recht, ein Grundstück zu bebauen, abgeleitet werden. Er ist jedoch wichtige Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitpläne), die mit rechtsverbindlichen Festsetzungen die städtebauliche Entwicklung in Teilbereichen der Stadt konkretisieren.
Aufgrund der Vielzahl der Änderungen im Gemeindegebiet gestaltet sich die eindeutige und übersichtliche Handhabung des Flächennutzungsplanes zunehmend als schwierig. Damit auch künftig eindeutige Planaussagen zu den einzelnen Teilbereichen des Gemeindegebiets getroffen werden können, wurde eine Digitalisierung bzw. Anpassung des Flächennutzungsplans an die digitale Flurkarte unter Berücksichtigung der bis heute durchgeführten und wirksamen Änderungen vorgenommen.
Der digitale Flächennutzungsplan liegt nun vor und entspricht dem wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) in der Fassung vom 02. Oktober 1978 bis einschließlich der 31. Änderung zuzüglich 33. und 35. Änderung