Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Auf dieser Seite finden Sie ein Kontaktformular und eine Erklärung zur Barrierefreiheit. Barrieren sind Inhalte oder Bedienelemente auf unseren Seiten, die Sie nicht richtig benutzen, lesen oder wahrnehmen können.

In der Erklärung zur Barrierefreiheit sagen wir, was wir zur Barrierefreiheit bis jetzt umgesetzt haben und zukünftig umsetzen werden.

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.dissen.de

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549, V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

  1. Videos
  2. Bilder
  3. Geodaten
  4. Ausfüllbare PDF-Dokumente

Die aufgeführten Inhalte sind ausfolgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Die Videos auf den oben aufgeführten Seiten sind in der Regel nicht mit Untertiteln oder in Gebärdensprache unterlegt. Videos dienen als Ergänzung zum sonstigen Angebot auf diesen Websites. In der Regel sind die Informationen der Videos daher auch in anderer Form vorhanden.
  2. Bilder im Inhaltsbereich enthalten nicht durchgängig verständliche Textalternativen.
  3. Geodaten-Applikationen sind naturgemäß nicht für blinde Menschen darstellbar.
  4. Aufgrund der Vielzahl der PDF-Dokumente können diese nicht im Nachhinein barrierefrei umprogrammiert werden. Zukünftige PDF-Dateien werden barrierearm eingestellt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Mai 2021

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der
Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

Stadt Dissen aTW
Uwe Herbermann
05421 / 303-110
herbermann@dissen.de

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter: