Bekanntmachungen der Stadt Dissen am Teutoburger Wald

Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Osnabrück

Der Landkreis Osnabrück hat einen Landschaftsrahmenplan aufgestellt und damit der gesetzlichen Vorgabe des § 10 Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) entsprochen. Die Bekanntgabe der Annahme des Landschaftsrahmenplanes unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Hiermit wird gemäß § 44 Abs. 1 UVPG die Fertigstellung des Landschaftsrahmenplanes für den Landkreis Osnabrück öffentlich bekannt gemacht.

Für den Landschaftsrahmenplan wurde eine Strategische Umweltprüfung gemäß den rechtlichen Vorgaben des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) in den jeweils gültigen Fassungen durchgeführt. Im Rahmen dieser Strategischen Umweltprüfung wurde der Umweltbericht nach § 40 UVPG erstellt.

Der Öffentlichkeit wurde gemäß den §§ 18, 19 und 42 des UVPG i. V. m. § 73 Abs. 3 S. 1 Abs. 5 bis 7 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Gelegenheit gegeben, den Umweltbericht gemeinsam mit dem Entwurf der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes einzusehen und sich hierzu zu äußern. Zugleich wurden die anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie die Träger öffentlicher Belange, deren Interessen durch den Landschaftsrahmenplan berührt sein können, beteiligt und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen wurden den Stellungnahmen und Entscheidungen der unteren Naturschutzbehörde in Form einer Synopse gegenübergestellt.

Im Ergebnis sind keine Einwendungen eingegangen, die das Ergebnis der Umweltprüfung oder die Inhalte des Landschafsrahmenplans erschüttern konnten. Es wird somit festgestellt, dass von den Inhalten des Landschaftsrahmenplans im Ergebnis keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen ausgehen. Als Fachplan des Naturschutzes sind bei Umsetzung angestrebter Maßnahmen jedoch erheblich positive Auswirkungen insbesondere für die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, für Boden, Wasser, Klima und Luft sowie das Landschaftsbild zu erwarten. Für die Schutzgüter Menschen, insbesondere der menschlichen Gesundheit sowie kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter werden überwiegend keine relevanten Wirkungen erwartet, in der Summe mindestens jedoch keine negativen Wirkungen.

Der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan, der Umweltbericht, einschließlich der abschließenden Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die zusammenfassende Erklärung einschließlich der Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen sowie die Synopse liegen in der Zeit vom 03. April 2023 bis einschließlich 03. Mai 2023 beim Landkreis Osnabrück, Zimmer 4011, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Termine bitte vorab unter Tel.-Nr. 0541-501-4217 vereinbaren.

Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, die maßgeblichen Unterlagen sowie die Synopse auf der Internetseite des Landkreises Osnabrück unter https://www.landkreis-osnabrueck.de/verwaltung/veroeffentlichungen/auslegungen einzusehen.

Osnabrück, den 14.03.2023
Landkreis Osnabrück
Die Landrätin
–  Fachdienst Umwelt –
i.A. B. Pioch

Sitzübergang im Rat der Stadt Dissen aTW

Bekanntmachung
Sitzübergang im Rat der Stadt Dissen aTW

Gemäß § 44 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) gebe ich bekannt, dass das Mandat des Ratsherrn Uwe Lück aufgrund des Feststellungsbeschlusses vom 06.03.2023 mit Wirkung zum 01.04.2023 endet.

Der freiwerdende Sitz im Rat geht gemäß § 44 Abs. 1 i.V.m. § 38 NKWG auf die nächste Ersatzperson der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) über. Nach den Ergebnissen der Kommunalwahl vom 12.09.2021 ist dies

Herr Karsten Franz.

Herr Franz hat das Mandat angenommen.

Dissen am Teutoburger Wald, den 07.03.2023

Eugen Görlitz
(Bürgermeister)

Aufstellung und Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu Bebauungsplan Nr. 97

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 97: „Westlich der Robert-Koch-Straße“  und Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung am Verfahren zu Bebauungsplans Nr. 97: „Westlich der Robert-Koch-Straße vom 08.02.2023 bis 13.03.2023

Der Rat der Stadt Dissen aTW hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 beschlossen, für den im anliegenden Lageplan abgebildeten Geltungsbereich den Bebauungsplan Nr. 97 „Westlich der Robert-Koch-Straße“ im Regelverfahren nach § 2 I BauGB aufzustellen. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche zwecks Bau einer neuen Kindertagesstätte, um den wachsenden Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen in Dissen aTW zu decken.

Das Plangebiet umfasst eine unbebaute landwirtschaftliche Fläche, die sich nördlich der Kreuzung Albertinenstraße / Robert-Koch-Straße zwischen dem östlich gelegenen, öffentlichen Spielplatz an der Robert-Koch-Straße und dem westlich gelegenen Straßenstich befindet. Nach Nordosten wird das Plangebiet durch die Wohnbebauung am Wendehammer an der Robert-Koch-Straße im Bereich des Bebauungsplans Nr. 19 „Erpener Weg – I. Teil“ begrenzt. Nach Süden schließt sich der Bereich des Bebauungsplans Nr. 90 „Robert-Koch-Straße“ an, mit dem das Gelände des ehemaligen Krankenhauses überplant worden ist. Nach Südwesten mündet die Robert-Koch-Straße in die Königsberger Straße, die im Bereich des Bebauungsplans Nr. 20 „Berliner Straße“ verortet ist. Nach Nordwesten grenzt das Plangebiet an die offene Landschaft. Lage und Umfang des Plangebiets sind auch dem anliegenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Weiterhin hat der Rat beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 97 „Westlich der Robert-Koch-Straße“ zur Vorbereitung des weiteren Verfahrens die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 I BauGB durchzuführen. Entsprechend liegt der Entwurf zu Bebauungsplan Nr. 97: „Westlich der Robert-Koch-Straße“ mit Entwurfsbegründung, den textlichen Festsetzungen und dem Übersichtsplan in der Zeit vom

  1. Februar 2023 bis einschließlich 13. März 2023

für jedermann zur Einsicht in den Dienststunden (montags bis freitags von 8:30h bis 12:30h und montags bis mittwochs von 14h bis 16:00 sowie donnerstags von 14h bis 18h) im Rathaus der Stadt Dissen aTW, Zimmer 1.06, Große Straße 33, 49201 Dissen aTW öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und den Zweck sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren und Stellungnahmen abgeben, die nach Beendigung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und beraten werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zu Bebauungsplan Nr. 97 „Westlich der Robert-Koch-Straße“ unberücksichtigt bleiben.

Parallel soll auch online die Möglichkeit zur Information und Stellungnahme bestehen. Entsprechend stehen die genannten Unterlagen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Stadt Dissen aTW unter folgendem Link zur Einsicht zur Verfügung:

https://www.dissen.de/bauen-in-dissen/stadtplanung/bebauungsplaene-in-planung-bekanntmachungen/

Stellungnahmen können auch per e-mail an stadtplanung@dissen.de gerichtet werden. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich durch Einsichtnahme in die Unterlagen über die Planungsabsichten zu informieren und am Planverfahren zu beteiligen.

Dazu können auch persönliche Termine zur weiteren Erörterung im Rathaus vereinbart werden. Um das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (FFP2 oder medizinische Maske) während des Aufenthalts im Rathaus wird gebeten.

Dissen am Teutoburger Wald, den 18.01.2023

Eugen Görlitz

(Bürgermeister)

 

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