Ortsübliche Bekanntmachungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit an städtischen Bauleitplanverfahren werden gemäß § 8 III der Hauptsatzung der Stadt Dissen aTW auf der Internetseite https://bekanntmachungen.stadt-dissen.de/ unter Angabe des Bereitstellungsdatums befristet veröffentlicht. Nach Ablauf der Bekanntmachungsfrist sind diese dort nicht mehr einsehbar. Um die Einordnung der Unterlagen zum Planverfahren zu erleichtern und den Bürger:innen einen Überblick zu geben, wird der Text der jeweiligen Bekanntmachung nachfolgend widergegeben. Dies ist nicht zu verwechseln mit der offiziellen ortsüblichen Bekanntmachung; diese ist bereits erfolgt.
Bekanntmachung über die Änderung der Verordnung zum Schutz des Landschaftsteiles „Teutoburger Wald“ (LSG 49) im Landkreis Osnabrück vom 11. April 1994 im Gebiet der Stadt Dissen aTW
Der Landkreis Osnabrück hat den Entwurf einer Änderungsverordnung für das Landschaftsschutzgebiet „Teutoburger Wald“ (LSG 49) m Bereich der Stadt Dissen aTW aufgestellt. Gemäß § 14 Abs. 2 des Nds. Naturschutzgesetzes (NNatSchG) liegt dieser Entwurf in der Zeit vom
17. Dezember 2025 bis einschließlich 23. Januar 2026
bei der Stadt Dissen aTW im Rathaus (Vorzimmer des Bürgermeisters, Raum 1.09), Große Straße 33, 49201 Dissen aTW, und beim Landkreis Osnabrück, Fachdienst Umwelt, Iburger Straße 225, 49082 Osnabrück, während der Dienststunden für alle Bürgerinnen und Bürger öffentlich zur Einsicht aus. Während der Auslegungszeit können alle Bürgerinnen und Bürger Bedenken und Anregungen bei den vorgenannten Dienststellen vorbringen.
Die Entwurfsunterlagen der Änderungsverordnung können während der Auslegungszeit im Internet unter der Adresse
https://www.dissen.de/bauen-in-dissen/stadtplanung/bebauungsplaene-in-planung-bekanntmachungen/
abgerufen und eingesehen werden.
Dissen am Teutoburger Wald, 17. Dezember 2025
Eugen Görlitz
(Bürgermeister)

