Offenlage und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 47 d III BImSchG im Rahmen der Lärmaktionsplanung (Runde 4) der Stadt Dissen aTW vom 13.03.2024 bis 12.04.2024

Der Rat der Stadt Dissen aTW hat in seiner Sitzung am 26.02.2024 die Durchführung der öffentlichen Auslegung der Ergebnisse der Lärmkartierung zur Kenntnis genommen und beschlossen, die Öffentlichkeit über den Entwurf des Lärmaktionsplans (Runde 4) einschließlich der vorgeschlagenen Minderungsmaßnahmen zu informieren sowie die Möglichkeit zur Beteiligung zu eröffnen. Die Öffentlichkeit ist nach § 47 d III BImSchG zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne zu hören und soll rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen sowie die Öffentlichkeit über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten.

Mit der EU Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union ihre Mitgliedstaaten verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen strategische Lärmkarten zu erstellen und die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren. Gegebenenfalls sind Aktionspläne mit Lärmschutzmaßnahmen aufzustellen, wenn bestimmte, von den einzelnen Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung festgelegte Kriterien zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind. Der Schwerpunkt der Bearbeitung in Runde 4 liegt auf einer Überprüfung und Überarbeitung bestehender Lärmaktionspläne bis zum 28.07.2024.

Ziel der Lärmaktionsplanung ist zu ermitteln, inwiefern die Stadt Dissen aTW betroffen ist von Lärmemissionen, die auf Hauptverkehrswegen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einer Belastung von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen im Jahr sowie Schienenwegen mit überregionaler Bedeutung) generiert werden. Dieser Wert wird in Dissen aTW nur auf der Autobahn 33 erreicht; die übrigen Bundes- und Landesstraßen liegen unterhalb des Schwellenwerts.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans (Runde 4) ist in der Zeit vom

  1. März 2024 bis einschließlich 12. April 2024

für jedermann auf der Internetseite der Stadt Dissen aTW unter folgendem Link einsehbar:

https://www.dissen.de/bauen-in-dissen/stadtplanung/bebauungsplaene-in-planung-bekanntmachungen/

Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen für jedermann zur Einsicht in den Dienststunden (montags bis freitags von 8:30h bis 12:30h sowie montags und dienstags von 14h bis 16:00 und donnerstags von 14h bis 18h) im Rathaus der Stadt Dissen aTW, Zimmer 1.09 (Vorzimmer des Bürgermeisters), Große Straße 33, 49201 Dissen aTW öffentlich aus. Um eine vorherige Anmeldung – gern telefonisch (Fr. Ortmann, 05421/303-137) oder per e-mail (stadtplanung@dissen.de) – für einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme und Erörterung im Rathaus wird gebeten; eine spontane Einsichtnahme ist aber ebenfalls möglich. Sofern das Vorzimmer nicht besetzt ist, wenden Sie sich bitte an den Fachbereich 4 – Planen und Bauen.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder per Mail an stadtplanung@dissen.de eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.

Dissen am Teutoburger Wald, den 04.03.2024,

in Vertretung

Elke Fox

(Allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters)