Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren zur 37. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Dissen aTW vom 20.03.2025 bis 21.04.2025
Der Rat der Stadt Dissen aTW hat in der Sitzung am 10.03.2025 beschlossen, die 37. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Dissen aTW nach § 2 I BauGB i.V.m. § 1 III 1 BauGB aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 I BauGB durchzuführen. Der Flächennutzungsplan wird im Regelverfahren mit zweistufiger Beteiligung geändert.
Ziel der Planung ist die Herabstufung der bislang als gemischte Bauflächen dargestellten Bereiche südöstlich der Gemeinbedarfsflächen der KiTa Kunterbunt sowie der Dreifachsporthalle und entlang der Westseite der Mühlenstraße zwischen der Sportfreianlage und der Dieckmannstraße zu Wohnbauflächen, um die Planung an die tatsächlich vorhandene Bebauung anzupassen, die auch der zukünftig vorgesehenen städtebaulichen Entwicklung entspricht. Außerdem soll der Buswendehammer an der Mühlenstraße als Straßenverkehrsfläche eingetragen werden.
Der Geltungsbereich erstreckt sich im Süden ab der Zufahrt zur KiTa Kunterbunt entlang der Bergstraße und Dieckmannstraße bis zur Kreuzung Dieckmannstraße / Mühlenstraße. Er wird im Osten begrenzt durch die Mühlenstraße und im Norden durch die Sportfreianlage. Im Westen bilden der Dissener Bach und die KiTa Kunterbunt die Grenze des Geltungsbereichs.
Der Umfang des Plangebiets ist auch dem nebenstehenden Lageplan zu entnehmen.
Der Entwurf zur 37. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Dissen aTW, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Begründung, steht vom
20. März 2025 bis einschließlich 21. April 2025
auf der Internetseite der Stadt Dissen aTW unter folgendem Link zur Einsicht zur Verfügung:
https://www.dissen.de/bauen-in-dissen/stadtplanung/bebauungsplaene-in-planung-bekanntmachungen/
Außerdem sind die Bestandsanalyse der Verkehrsuntersuchung Schulzentrum, das Protokoll der Ortsbegehung am Schulzentrum im Rahmen der Fußverkehrs-Checks sowie die Stellungnahme zur Verkehrslärmbelastung im Bereich der Lerchenstraße und Bergstraße einsehbar.
Während der Dauer der frühzeitigen Beteiligung können die Bürgerinnen und Bürger nach § 3 II 4 Hs. 2 Nr. 1 BauGB Stellungnahmen zum Entwurf der 37. Änderung des Flächennutzungsplans abgeben. Sie sollen nach § 3 II 4 Hs. 2 Nr. 2 BauGB möglichst auf elektronischem Weg übermittelt werden. Daher bittet die Stadtverwaltung darum, Stellungnahmen an stadtplanung@dissen.de per e-mail zu senden. Sie können bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. per Post) abgegeben werden. Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich mit Einsichtnahme in die Unterlagen über die Planungsziele zu informieren und am Planverfahren zu beteiligen.
Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen gemäß den Anforderungen aus § 3 II 2 und 4 Hs. 2 Nr. 4 BauGB für jedermann zur Einsicht in den Dienststunden (montags bis freitags von 8:30 bis 12:30 Uhr und montags wie dienstags von 14:00 bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr) im Rathaus der Stadt Dissen aTW, Zimmer 1.09 (Vorzimmer des Bürgermeisters), Große Straße 33, 49201 Dissen aTW öffentlich aus. Um eine telefonische Anmeldung für einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme und weiteren Erörterung im Rathaus wird gebeten; eine spontane Einsichtnahme ist aber ebenfalls möglich. Sofern das Vorzimmer nicht besetzt ist, wenden Sie sich bitte an den Fachbereich 4 – Planen und Bauen.
Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und den Zweck sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren und Stellungnahmen einbringen, die nach Beendigung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Rat der Stadt Dissen aTW geprüft und beraten werden. Das Ergebnis der Prüfung abgegebener Stellungnahmen wird nach § 3 II 6 BauGB im Anschluss mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur 37. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Dissen aTW nach § 3 II 4 Hs. 2 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Dissen am Teutoburger Wald, den 11.03.2025,
Eugen Görlitz (Bürgermeister)