Landkreis und Kommunen bitten geflüchtete Menschen aus der Ukraine um schnelle Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

Landkreis und Kommunen bitten geflüchtete Menschen aus der Ukraine um schnelle Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

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Landkreis und Kommunen bitten geflüchtete Menschen aus der Ukraine um schnelle Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

 Landkreis Osnabrück. Aktuell erreichen viele Schutzsuchende aus der Ukraine den Landkreis Osnabrück – davon ein großer Teil auf eigene Initiative. Der Landkreis und die Kommunen bitten die geflüchteten Menschen darum, sich möglichst zügig beim Einwohnermeldeamt anzumelden.

 Es handelt sich um eine der größten Fluchtbewegungen in Europa der Nachkriegszeit. Dies ist auch im Landkreis Osnabrück spürbar. In sehr kurzer Zeit werden dem Landkreis bedeutend mehr Menschen über die Landesaufnahmebehörde zugewiesen, als dies beispielsweise 2015 oder 2016 der Fall war. Zusätzlich kommen sehr viele Menschen aus der Ukraine auf eigene Initiative in die Region. „Besonders herausfordernd ist es in der aktuellen Situation, dass der kleinere Teil der Schutzsuchenden über ein gesteuertes System des Landes Niedersachsen in den Landkreis erfolgt“, erläutert die erste Kreisrätin Bärbel Rosensträter. „Die weitaus größere Zahl der Zuwanderung erfolgt in Eigenregie der Vertriebenen. Insofern unterliegt die Planung der notwendigen Folgemaßnahmen einer größeren Unsicherheit.“

Denn die Menschen, die privat kommen, finden – zunächst   – bei Freunden oder Verwandten im Landkreis Zuflucht. Als ‚Besucher‘ wären sie in den ersten 90 Tagen nicht verpflichtet, sich anzumelden. Dies wird allerdings dringend empfohlen.

 „Melden Sie sich an, und sagen Sie es weiter“

Die Anmeldung ist zunächst für die Wohnraumplanung für den Landkreis und die Kommunen wichtig. Denn: Auch wer jetzt bei Freunden im Gästezimmer wohnt, braucht vermutlich mittelfristig eine andere Unterkunft. Die Kommunen kümmern sich außerdem um die Leistungen, die den geflüchteten Menschen das Ankommen erleichtern sollen. Dazu zählen Sozialleistungen, der Zugang zur medizinischen Versorgung sowie zu Betreuungs- und Bildungsangeboten. Jutta Dettmann, Bürgermeisterin von Melle appelliert daher: „Wir möchten die Menschen, die zu uns kommen, so gut es geht unterstützen. Dies geht nur, wenn wir auch wissen, dass sie da sind. Daher: Melden Sie sich an und sagen Sie das weiter.“ Auch ein Aufenthaltstitel kann von der Ausländerbehörde nur erteilt werden, wenn die Antragssteller vorher melderechtlich erfasst wurden. Der Aufenthaltstitel (für aus der Ukraine geflüchtete Menschen in der Regel nach dem Paragraph 24 des Aufenthaltsgesetzes) ermöglicht zum Beispiel den Zugang zum Arbeitsmarkt.

Die Anmeldung erfolgt beim Einwohnermeldeamt in der jeweiligen (Samt-) Gemeinde. Öffnungszeiten sind über die Homepages der Kommunen einsehbar. Wer jetzt bei Freunden oder Familienangehörigen lebt sollte außerdem darauf achten, dass der Name auf dem Briefkasten angebracht wurde, damit die entsprechende Post – u.a. auch von den Verwaltungen – zugestellt werden kann.

 

 

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