Landkreis Osnabrück fördert freiwillige FFH-Vorhaben

Landkreis Osnabrück fördert freiwillige FFH-Vorhaben

Allgemein

Osnabrück. Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Osnabrück schafft mit einer neuen Förderrichtlinie auf Privatflächen im Landkreis Osnabrück einen finanziellen Anreiz für freiwillige Vorhaben zum Schutz von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie.

Der Landkreis Osnabrück hat in den vergangenen Jahren die sogenannten FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat-Gebiete) als Teil eines zusammenhängenden europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“ unter Schutz gestellt. In eigens dafür aufgestellten und veröffentlichten Managementplänen wurden und werden die Vorhaben, die die sogenannten Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie fördern, dargestellt. Nun möchte der Landkreis einige der darin beschriebenen Maßnahmen zusammen mit Grundeigentümern im Rahmen eines freiwilligen Engagements umsetzen. Die notwendige Förderung regelt ab sofort die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung freiwilliger Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung der Schutzgüter der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) im Landkreis Osnabrück“.

Damit ergänzt der Landkreis Osnabrück bewährten kooperativen Naturschutz, wie etwa durch das Gebietsmanagement des Natur- und Geoparks TERRA.vita sowie durch das Landschaftspflegeprogramm der Naturschutzstiftung des Landkreises. Impulsgebend für diese Richtlinie war das durch den Landkreis Osnabrück unterstützte Projekt „Maßnahmenplanung für Randbereiche der Fließgewässer im FFH-Gebiet Bäche im Artland im Postleitzahlbezirk 49626“. Die Ergebnisse daraus übergaben die Projektpartner – der Förderverein für Anten-Berge-Dalvers-Hekese zur Unterstützung des Landschaftsschutzes sowie das Umweltforum Osnabrücker Land – Landrätin Anna Kebschull, Kreisrat Winfried Wilkens und Fachdienstleiter Detlef Wilcke vom Landkreis Osnabrück.

Durch die Richtlinie der Landkreises Osnabrück werden gefördert:

  1. Die Entwicklung von naturnahen, möglichst zehn Meter breiten Gewässerrandstreifen: Ungenutzte oder nur extensiv genutzte Randstreifen an Fließgewässern dienen zahlreichen heimischen Tierarten als Lebensraum und als Wanderkorridor. Zudem schützen sie durch ihre Puffer- und Filterfunktion die Bäche selbst einschließlich der bachtypischen Flora und Fauna.
  2. Eine naturnahe Waldentwicklung: Vor allem die Wälder in den FFH-Gebieten beherbergen auch Dank der bisherigen Nutzung einen großen und wichtigen Teil unserer biologischen Vielfalt mit vielen seltenen, spezialisierten und bedrohten Arten. Bestimmte Nutzungsformen bereichern darüber hinaus den Lebensraum Wald. So wird mit der Förderrichtlinie etwa das Liegenlassen von zusätzlichem Totholz oder auch die Entwicklung bestimmter Waldtypen und Waldstrukturen gefördert, um damit auch die Lebensbedingungen für heimische, teilweise seltene Waldbewohner wie etwa die Bechsteinfledermaus, totholzbewohnende Insekten oder auch Spechte zu verbessern.
  3. Beiträge zum Artenschutz und -entwicklung: Besondere Strukturen der Landschaft (dazu gehören Totholzhaufen oder Stillgewässer) können wichtige Lebensräume geschützter Arten wie etwa Hirschkäfer und Kammmolch sein. Mit der Förderung sollen zusätzliche geeignete Lebensräume als Verbindung (sogenannte Trittsteine) zwischen bestehenden Lebensräumen geschaffen bzw. verbessert werden.

Anträge für Maßnahmen, die ab dem 1. Januar des Folgejahres beginnen, können bis zum 30. Juni des Antragsjahres schriftlich bei der UNB eingereicht werden.

Die Richtlinie und deren Anlagen, die alle Voraussetzungen beschreibt sowie Antragsformulare sind erhältlich unter https://www.landkreis-osnabrueck.de/foerderrichtlinie-ffh.

Die veröffentlichten Managementpläne sind zu finden unter www.nlwkn.niedersachsen.de/ffh-gebiete/die-einzelnen-ffh-gebiete-niedersachsens-nummer-1-50-144421.html.

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