Landkreis beantwortet häufig gestellte Fragen zum Regionalen Raumordnungsprogramm im Internet

Landkreis beantwortet häufig gestellte Fragen zum Regionalen Raumordnungsprogramm im Internet

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Landkreis beantwortet häufig gestellte Fragen zum Regionalen Raumordnungsprogramm im Internet

 Osnabrück. Vier Buchstaben, ein großer Plan: Hinter der Abkürzung RROP verbirgt sich das Regionale Raumordnungsprogramm. Klingt kompliziert, ist es auch – und weil diese Raumordnungsprogramme die wichtigsten Planungsverfahren für die regionale Entwicklung in Niedersachsen sind, wird das RROP derzeit vielfach diskutiert.

Um die wichtigsten Aspekte einfach zugänglich zu machen, hat der Landkreis Osnabrück jetzt auf seiner Homepage im Internet einen Katalog mit häufig gestellten Fragen angelegt. Mit den Antworten möchte die Kreisverwaltung für mehr Klarheit in den Diskussionen zum RROP sorgen, da immer wieder verkürzte oder missverständliche Informationen auftauchen. Die Fragen und Antworten sind unter der Adresse : www.landkreis-osnabrueck.de/fachthemen/bauen/regionales-raumordnungsprogramm-rrop zu finden.

Neben den vielen inhaltlichen Themen von der Windenergie über den Flächenverbrauch bis hin zum Einzelhandel ist derzeit vor allem der Zeitplan wichtig, nach dem das RROP erarbeitet wird. Diskutiert wird aktuell über den ersten Entwurf, zu dem sich alle Städte und Gemeinden, aber auch Vereine, Verbände oder sonstige Interessengruppen und Privatpersonen äußern konnten.

Die Inhalte dieses ersten Entwurfs sind also noch keinesfalls verbindlich, sondern nun werden die rund 1.000 eingegangenen Hinweise, Einwendungen und Beiträge von der Kreisverwaltung einzeln gesichtet und daraufhin geprüft, ob Änderungen am RROP notwendig sind. Das dahingehend überarbeitete Programm wird dann erneut in einem sogenannten öffentlichen Beteiligungsverfahren zur Diskussion gestellt und wieder haben alle Betroffenen die Möglichkeit, ihre Sicht der Dinge einfließen zu lassen.

Erst nach dieser zweiten öffentlichen Diskussion erstellt die Kreisverwaltung den endgültige RROP-Entwurf, über den nach derzeitiger Planung dann zum Jahreswechsel 2024/2025 im zuständigen Ausschuss für Planen und Bauen und im Kreistag beraten und entschieden werden soll.

 

 

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