Mit Wirkung vom 27.02.2021 ist die „Verordnung über die Bestimmung der Bewerberinnen und Bewerber und die Wahl der Delegierten für die Delegierten-versammlungen für die allgemeinen Neuwahlen und Direktwahlen am 12. September 2021 unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Bewerberaufstellungsverordnung)“ in Kraft getreten. Parteien und Wählergruppen erhalten damit zusätzliche Möglichkeiten zur Durchführung ihrer Aufstellungsversammlungen, beispielsweise der Durchführung einer Aufstellungsversammlung mittels elektronischer Kommunikation.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Hinweisen zur Auslegung der niedersächsischen COVID-19-Bewerberaufstellungsverordnung, welche Sie am Ende des Artikels herunterladen können.
Zusätzlich hat die Nds. Landeswahlleiterin die Information für Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen überarbeitet. Die überarbeitete Fassung können Sie ebenfalls am Ende des Artikels herunterladen.
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Hinweise zur Auslegung der niedersächsischen COVID-19-Bewerberaufstellungsverordnung