Ab Montag muss Geflügel in Landkreis und Stadt Osnabrück in den Stall.
Für alle Geflügelhaltungen in Stadt und Landkreis ordnet der amtliche Veterinärdienst ab Montag, 16. November, die Stallpflicht an. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse dürfen dann nur noch in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden, die von allen Seiten das Eindringen von Wildvögeln in den Geflügelbereich verhindert und die nach oben so dicht ist, dass herunterfallender Wildvogelkot nicht in den Bereich des Geflügels gelangen kann. Diese Stallpflicht gilt auch vielen anderen Teilen Niedersachsens.
Die genauen Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des Landkreises Osnabrück.