Bekanntmachung

Allgemein, Bekanntmachungen

Gemäß § 9 Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz – WRMG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 2013 (BGBl. I S. 2538), zuletzt geändert durch Artikel 10 Abs. 3 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3274) sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben.

Härtebereich – weich         (weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter)
Härtebereich – mittel          (1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter)
Härtebereich – hart             (mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter)

Es wird hiermit bekanntgemacht, dass das von den Stadtwerken Dissen aTW abgegebene Trinkwasser dem Härtebereich hart (3,02 Millimol je Liter, 16,9° dH) zuzuordnen ist.
Es handelt sich um hartes Wasser.

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