Hochwasserhilfe für Privathaushalte

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Hochwasserhilfe für Privathaushalte: Anträge können jetzt beim Landkreis Osnabrück gestellt werden

 Osnabrück. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Niedersächsische Landtags hat jetzt Mittel für Hochwasserhilfen freigegeben. Somit können Privathaushalte, die in eine akute Notlage geraten sind, bis zum 22. März 2024 Anträge beim Landkreis Osnabrück stellen. E-Mail: wasserwirtschaft@lkos.de.

Wichtig: Die Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht – entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann laut Mitteilung des Landes aus dieser Richtlinie für akute Notlagen nicht geleistet werden.

Weitere Informationen sind erhältlich auf der Internet-Seite der Landesregierung: https://www.niedersachsen.de/notfallmonitor/hochwasser-227113.html.

Der Antrag kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: www.landkreis-osnabrueck.de/hochwasser

Bei Fragen rund um die Richtlinie steht der Landkreis Osnabrück gerne zur Verfügung (wasserwirtschaft@lkos.de oder aber telefonisch unter 0541 501 4625)

 

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