Geflügelpest in Versmold mit Überwachungszone in Dissen aTW, Bad Rothenfelde, Bad Laer und Hilter

Geflügelpest in Versmold mit Überwachungszone in Dissen aTW, Bad Rothenfelde, Bad Laer und Hilter

Allgemein

Osnabrück. In einem Geflügelbestand in Versmold wurde am Dienstag, 12. Dezember 2023, der Ausbruch der Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza) festgestellt.

Es wurde eine Sperrzone um den Seuchenbestand in Versmold im Kreis Gütersloh festgelegt. Die Sperrzone wird in eine Schutz- und eine Überwachungszone gegliedert. Die Überwachungszone hat einen Durchmesser von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb und erstreckt sich bis in den Landkreis Osnabrück. Gebiete der Gemeinden Bad Rothenfelde, Bad Laer, Hilter und der Stadt Dissen liegen aTW in der Überwachungszone und sind von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen betroffen.

Die Allgemeinverfügung für den im Landkreis Osnabrück befindlichen Teil der Überwachungszone ist auf der Homepage des Landkreises Osnabrück www.landkreis-osnabrueck.de veröffentlicht worden. Sie ist in der Rubrik „Verwaltung – Bekanntmachungen“ zu finden und tritt am Donnerstag, 14. Dezember 2023, in Kraft.

Mit der Verfügung werden die erforderlichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen für die Überwachungszone angeordnet, um eine weitere Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern. Hierzu kann auch auf einer interaktiven Karte geprüft werden, ob bestimmte Adressen oder Geflügelstandorte in einer der beiden Zonen liegen.

Sowohl für Nutzgeflügel als auch für Hobbygeflügel gilt im Zehn-Kilometer-Radius eine Stallpflicht. Die Stallpflicht hat in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu erfolgen. Die Schutzvorrichtung muss aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen.

Vermehrte Krankheits- und Todesfälle müssen dem Veterinärdienst gemeldet werden. Das Verbringen von Vögeln, Eiern, Fleisch, Fleischerzeugnissen, Gülle, Mist, Einstreu, Federn ist eingeschränkt. Futterlager und Einstreulager sollten vor Wildvögeln geschützt werden, so dass dort kein Wildvogelkot hinterlassen werden kann.

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