BPlan-Nr. 23 „Zwischen Bahnhofstraße & Heidländer Weg“, 2. Änderung

BPlan-Nr. 23 „Zwischen Bahnhofstraße & Heidländer Weg“, 2. Änderung

Allgemein

Der Rat der Stadt Dissen aTW hat in seiner Sitzung am 15.05.2023 für den im anliegenden Lageplan abgebildeten Geltungsbereich die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 „Zwischen Bahnhofstraße und Heidländer Weg“, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, nach Prüfung der eingegangenen Bedenken und Anregungen gemäß §§ 3 II, 4 II BauGB als Satzung nach § 10 I BauGB einschließlich Begründung beschlossen.

Das Bauleitplanverfahren ist als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt worden.

Das Plangebiet der 2. Änderung umfasst den Geltungsbereich zwischen der Bahnhofstraße im Norden, an die er auf dem Abschnitt zwischen dem letzten beschrankten Bahnübergang der Eisenbahnlinie zwischen den Haltestellen Hilter a.T.W. und Dissen aTW – Bad Rothenfelde und dem Kreisverkehr angrenzt, sowie der Bundesautobahn A33 im Westen und dem Heidländer Weg im Süden. Im Südosten wird das Plangebiet durch die Straße Auf dem Heidbrink sowie im Osten durch die Eisenbahnlinie zwischen den Haltestellen Dissen aTW – Bad Rothenfelde und Halle (Westfalen) begrenzt. Die Straße Am Bahnhof, der nördliche Abschnitt der Dieter-Fuchs-Straße und auch der Bahnhof Dissen – Bad Rothenfelde befinden sich innerhalb des Plangebiets. Lage und Umfang des Plangebiets sind auch dem anliegenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23: „Zwischen Bahnhofstraße und Heidländer Weg“ rechtsverbindlich und liegt mit der Begründung ab sofort zur Einsicht in den Dienststunden (montags bis freitags von 8:30h bis 12:30h und montags bis mittwochs von 14h bis 16:00 sowie donnerstags von 14h bis 18h) im Rathaus der Stadt Dissen aTW, Fachbereich 4 – Planen und Bauen, Große Straße 33, 49201 Dissen aTW aus. Jede Person kann über den Inhalt der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 Auskunft verlangen. Die Stadtverwaltung bittet darum, bei Bedarf persönliche Termine zur weiteren Erörterung im Rathaus vorab zu vereinbaren.

Parallel besteht online die Möglichkeit zur Information. Entsprechend sind die genannten Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Dissen aTW unter folgendem Link zur Einsicht verfügbar:

https://www.dissen.de/bauen-in-dissen/stadtplanung/bebauungsplaene-in-planung-bekanntmachungen/

Auf die Rechtsfolgen des § 215 BauGB wird hingewiesen. Danach werden

  1. eine nach § 214 I 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 II BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach
  3. § 214 III 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Dissen aTW unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 III 1 und 2 sowie IV BauGB über die Entschädigung von durch die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

 

Bebauungsplan 23 Geltungsbereich (Mai 2023)
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