Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 47: „Westlich des Schollhofs“, 3. Änderung

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 47: „Westlich des Schollhofs“, 3. Änderung

Allgemein

Bekanntmachung
Der Rat der Stadt Dissen aTW hat in seiner Sitzung am 07.03.2023 beschlossen, für den nachfolgend näher beschriebenen Geltungsbereich die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 47: „Westlich des Schollhofs“ nach § 13a BauGB aufzustellen und als beschleunigtes Verfahren durchzuführen. Nach § 13a II Nr. 1 BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 II und III 1 BauGB entsprechend. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach       § 2 IV BauGB wird nach § 13a III 1 Nr. 1 BauGB abgesehen, da die festzusetzende Grundfläche insgesamt nach § 13a I 2 Nr. 1 BauGB eine Größe von weniger als 20.000 m² hat.

Das Plangebiet der 3. Änderung umfasst als Geltungsbereich die drei Grundstücke an der Straße Zur Steinegge 9 und 10 jeweils von der westlich entlanglaufenden Straße Zur Steinegge bis zum östlich gelegenen Fußweg. Im Westen stößt die Eckehardstraße an dieser Stelle in einer dreiseitigen Kreuzung auf die Straße Zur Steinegge. Im Norden ist der Geltungsbereich nahe der Straße Nottefeld gelegen, grenzt jedoch aufgrund der zwischenliegenden Wohnbebauung nicht direkt an ihn an. Im Süden schließt sich die weitere Wohnbebauung entlang der Straße Zur Steinegge an. Die Grenze des Geltungsbereich entspricht den außen liegenden Grenzen der drei Grundstücke.

Übergeordnetes Ziel der Planung ist die Schaffung eines zweiten Baufensters im rückwärtigen Bereich der genannten Grundstücke, um eine Nachverdichtung der Bebauung zu ermöglichen und dem Grundsatz der flächensparenden Bodennutzung aus § 1 V BauGB Rechnung zu tragen.

Der Zeitpunkt der Offenlage der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 47: „Westlich des Schollhofs“ steht noch nicht fest. Die Stadt Dissen aTW wird die Offenlage im Schaukasten vor dem Rathaus und auf der Homepage der Stadtverwaltung zu gegebener Zeit eigens bekannt machen, um der Öffentlichkeit nach § 13a III Nr. 2 BauGB Gelegenheit zu geben, sich über die allgemeinen Ziele und den Zweck sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und Stellungnahmen abzugeben. Für Rückfragen steht der Fachbereich 4 – Planen und Bauen der Stadt Dissen aTW jederzeit gern zur Verfügung.

 

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