Allgemeinverfügung zur zeitlichen Beschränkung der Beregnung auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück

Allgemeinverfügung zur zeitlichen Beschränkung der Beregnung auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück

Allgemein

die Untere Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück hat heute eine Allgemeinverfügung zur zeitlichen Beschränkung der Beregnung erlassen. Die Verfügung ist ab 07.07.2022 wirksam.

Der Text der Verfügung ist auf der Internetseite des Landkreises Osnabrück unter https://www.landkreis-osnabrueck.de/bekanntmachungen abrufbar.

 

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