Planfeststellungsverfahren 380-kV-Höchstspannungsleitung Wehrendorf-Gütersloh

Planfeststellungsverfahren 380-kV-Höchstspannungsleitung Wehrendorf-Gütersloh

Bekanntmachungen

Planfeststellungsverfahren für den Neubau und Betrieb der 380-kV-Höchstspannungs-leitung Wehrendorf-Gütersloh (EnLAG 16), Abschnitt GA 3, von Umspannanlage (UA) Lüstringen nach Punkt (Pkt.) Königsholz

hier: Erörterungstermin

Der Erörterungstermin ist von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr anberaumt worden für

17.10.2023 bis 19.10.2023

in der OsnabrückHalle

Schlosswall 1-9, 49074 Osnabrück.

 Die Erörterung beginnt am 17.10.2023 um 10:00 Uhr und

am 18.10. und 19.10. um jeweils 09:00 Uhr.

Sollten bis zum 19.10.2023 nicht alle Einwendungen und Stellungnahmen abschließend erörtert werden können, so wird am 20.10.2023 ab 09:00 Uhr die Erörterung fortgesetzt. (Reservetag)

Der Einlass erfolgt jeweils eine halbe Stunde vor Beginn der Erörterung.

1. Die Erörterung ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist beschränkt auf diejenigen, die gemäß § 73 Abs. 6 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) zur Teilnahme am Erörterungstermin berechtigt sind.

2. Die Teilnahme an der Erörterung ist jedem freigestellt, dessen Belange durch das geplante Bauvorhaben berührt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn erörtert werden.

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser muss seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde (NLStBV) zu geben ist (§ 14 Abs. 1 Satz 3 VwVfG).

3. Kosten, die durch die Teilnahme an der Erörterung oder durch Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.

4. Soweit über Entschädigungsansprüche nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden sie nicht in der Erörterung behandelt, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren.

Hinsichtlich der Informationen nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird auf den Link „Informationen zur Datenverarbeitung im Planfeststellungsverfahren“ auf der o. g. Internetseite verwiesen. Diesem Link sind die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, ihre Speicherdauer sowie Informationen über die Betroffenenrechte nach der DSGVO im Planfeststellungsverfahren zu entnehmen.

Der Text dieser Bekanntmachung kann auf der Internetseite der NLStBV (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) und auch auf der Internetseite der Stadt Dissen a.T.W. (www. dissen.de) eingesehen werden. Zudem sind der Plan sowie die Bekanntmachung auch auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachsen https://uvp.niedersachsen.de unter dem Titel „380-kV-Leitung EnLAG 16, Abschnitt 3, Umspannanlage Lüstringen bis Punkt Königsholz“ auch über den Zeitraum der Erörterung hinaus zugänglich.

Dissen aTW am 29.09.2023,

Eugen Görlitz
(Bürgermeister)

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