Bekanntmachung des Beschlusses der Stadt Dissen aTW über den Jahresabschluss 2021 und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021
Der Rat der Stadt Dissen aTW hat in seiner Sitzung am 05.07.2023 gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 in Verbindung mit § 129 NKomVG den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen und dem Bürgermeister Entlastung erteilt. Ferner hat der Rat beschlossen, von dem Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 1.272.547,35 € einen Betrag in Höhe von 943.629,40 € der Position „Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ und einen Betrag in Höhe von 328.917,95 € der Position „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ zuzuführen.
Gemäß § 129 Abs. 2 in Verbindung mit § 156 Abs. 4 NKomVG wird der Jahresabschluss sowie der um die Stellungnahme des Bürgermeisters ergänzte Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück in der Zeit vom 01.08.2023 bis 11.08.2023 während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Dissen aTW, Große Str. 33, Zimmer 1.11, 49201 Dissen aTW, öffentlich ausgelegt. Eine Einsichtnahme ist auch außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Dissen am Teutoburger Wald, den 06.07.2023
Eugen Görlitz
(Bürgermeister)