Landkreis Osnabrück/Dissen. Mit Allgemeinverfügung von Samstag, dem 29.05.2021, hat der Landkreis Osnabrück festgestellt, dass die Inzidenz im Landkreis seit fünf Tagen unter 35 liegt. Weiterhin ist am Montag, den 31.05.2021, die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen in Kraft getreten. Die bedeutet, dass im Landkreis Osnabrück ab Montag, dem 31.05.2021, die Regelungen der Stufe 1 (Inzidenz >10, d.h. zwischen 10 und 35) gemäß dem Corona-Stufenplan 2.0 gelten.
Entsprechend den Vorbemerkungen im Stufenplan behalten die AHA-L-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske und Lüften) weiterhin Gültigkeit. Auch die Kontaktnachverfolgung ist weiterhin der Regelfall. Das Land Niedersachsen hat hierzu auch ein Schaubild veröffentlicht, das die Regelungen der Stufe 1 zusammengefasst darstellt.
Darüber hinaus werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, auch weiterhin vorsichtig zu bleiben und sich nicht nur regelmäßig testen zu lassen, sondern auch
- möglichst nicht viele Kontakte zu Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, zu pflegen (Weniger sind mehr!),
- möglichst 1,5 m Abstand zu wahren und
- sehr konsequent Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen, insbesondere dort, wo ein Einhalten des Mindestabstands nicht möglich ist.
Weitere Grundregeln sind:
- Bitte eher draußen treffen oder Sport machen statt drinnen!
- Bitte großzügig und regelmäßig lüften, wenn man sich zusammen mit anderen in Innenräumen aufhält.
Die aktuelle Niedersächsische Corona-Verordnung, der Stufenplan 2.0 sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen zur aktuellen Corona-Verordnung finden sich auch im Internet unter:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html