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Wegfall des Kinderreisepasses zum 1. Januar 2024!

Wegfall des Kinderreisepasses zum 1. Januar 2024!

Allgemein

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 1. Januar 2024 wegfallen wird.

Ab dem 1. Januar 2024 ist es nicht mehr möglich, für Kinder unter 12 Jahren einen Kinderreisepass mit einjähriger Gültigkeit zu beantragen. Auch Verlängerungen bereits ausgestellter Dokumente sind dann nicht mehr möglich.

Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt wurden, behalten ihr Gültigkeit.

Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland verreisen möchten, benötigen dann einen Reisepass (E-Pass) oder einen Personalausweis. Diese Dokumente besitzen eine generelle Gültigkeit von 6 Jahren.

Bitte beachten Sie die entsprechenden Vorlaufzeiten, die für die Herstellung dieser Dokumente erforderlich sind. Ein Personalausweis ist in der Regel innerhalb von 2 Wochen verfügbar. Ein Reisepass hat eine Lieferzeit von 3-6 Wochen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Bürgerbüro der Stadt Dissen aTW unter 05421/303-160 oder buergerbuero@dissen.de.

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