Verdacht bestätigt: Geflügelpest in einem Betrieb in Hagen nachgewiesen

Verdacht bestätigt: Geflügelpest in einem Betrieb in Hagen nachgewiesen

Allgemein

In einem Geflügelbestand in Hagen wurde der Ausbruch der Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza) am heutigen Freitag (25. Juni) festgestellt.

Der Verdacht war aufgetreten, nachdem einige Tiere erkrankt und gestorben waren, und der Tierhalter und der betreuende Tierarzt dies dem Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück mitgeteilt haben.

In dem Bestand wurden rund 300 Stück Geflügel verschiedener Arten gehalten. Auf Grund des Verdachts auf Geflügelpest wurden alle Tiere des Geflügelbestandes bereits am Vortag getötet. Die Kadaver wurden anschließend von der dafür zuständigen Tierkörperbeseitigungsanstalt übernommen.

In dem Haltungsbetrieb erfolgen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen. Durch epidemiologische Ermittlungen und Untersuchungen soll aufgeklärt werden, wie es zum Eintrag des Erregers gekommen sein kann und ob es Kontaktbestände gibt, die möglicherweise ebenfalls von der Seuche betroffen sein können.

Zum Schutz vor der Geflügelpest erlässt der Landkreis eine Allgemeinverfügung mit Maßnahmen, die für Vogelhaltungen in einer Sperrzone ab Samstag, 26. Juni, gelten. Die Sperrzone setzt sich aus einer inneren Schutzzone (ehemals Sperrbezirk) von mindestens drei Kilometer Radius und einer Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) von mindestens zehn Kilometer Radius um den betroffenen Betrieb zusammen. Die Verfügung wird auf der Internetseite des Landkreises Osnabrück www.landkreis-osnabrueck.de eingestellt und ist unter der Rubrik Verwaltung – Bekanntmachungen zu finden. Dort ist auch die Sperrzone detailliert dargestellt, für die die Schutzmaßnahmen bis zu deren Aufhebung gelten:

Nach aktuellem Stand befinden sich in der Sperrzone 287 Geflügelhaltungen mit 41.000 Stück Tieren. Sowohl für Nutztiere als auch für Heim-Hobbytiere gilt im Zehn-Kilometer-Radius eine Stallpflicht. Vermehrte Krankheits- und Todesfälle müssen dem Veterinärdienst gemeldet werden. Das Verbringen von Vögeln, Eiern, Fleisch, Fleischerzeugnissen, Gülle, Mist, Einstreu, Federn ist eingeschränkt. Es sind Hygienemaßnahmen zu beachten.

Der Landkreis Osnabrück hofft, dass es sich um einen Einzelfall handelt und zu keiner Verbreitung des Erregers gekommen ist.

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