Der Rat der Stadt Dissen am Teutoburger Wald hat in seiner Sitzung am 23.09.2013 auf der Basis der Ergebnisse der Kartierung (2.Stufe 2012) des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz die 2. Stufe zum Lärmaktionsplan gem. § 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beschlossen.Von den gemäß Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG genannten Umgebungslärmquellen ist in der Stufe 2 für die Stadt Dissen aTW nur die Autobahn A 33 relevant.Im Rahmen der Erarbeitung der Lärmkarten für die Stadt Dissen aTW wurde allerdings deutlich, dass durch die Lärmquelle Autobahn A33 im Stadtgebiet Dissen kein Gebäude unmittelbar so betroffen ist, dass weitere Maßnahmen und explizit die Ausarbeitung eines Lärmaktionsplanes notwendig sind.
Die Ergebnisse der Lärmkarten wurden von der Zentralen Unterstützungsstelle Luftreinhaltung und Gefahrstoffe des GAA Hildesheim (ZUS-LG) ermittelt und im Internet unter Webseite veröffentlicht.