Bebauungsplan Nr. 90 „Robert-Koch-Straße“
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 90 „Robert-Koch-Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung einschließlich Entwurfsbegründung mit Umweltbericht sowie Anlagen hat gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 10.12.2019 bis zum 13.01.2020 bereits öffentlich ausgelegen. Aus formalen Gründen soll die Auslegung des Bebauungsplanes vorsorglich wiederholt werden. Die bisherigen Verfahrensschritte und der bisherige Verfahrensstand werden dadurch nicht berührt (BVerwGE 85, 289).
Aufgrund der während der Auslegung vom 10.12.2019 bis zum 13.01.2020 vorgetragenen Anregungen sind nach Abwägung durch den Rat der Stadt Dissen aTW sowohl in der Begründung als auch im Umweltbericht Ergänzungen vorgenommen worden.
Gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB unterrichte ich Sie hiermit, dass der überarbeitete Bebauungsplanentwurf Nr. 90 „Robert-Koch-Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung einschließlich Entwurfsbegründung mit Umweltbericht sowie Anlagen in der Zeit vom 29. Mai 2020 bis 30. Juni 2020 während der Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Dissen aTW, Große Str. 33, Zimmer 1.01 erneut öffentlich ausliegt.
Das Rathaus ist zumindest vorübergehend für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Eine Einsichtnahme der Planungsunterlagen ist jedoch während der Dienstzeiten nach vorheriger fernmündlicher Terminvereinbarung (Tel. 05421-303-0 oder 05421-303-148) möglich (BVerwG, Beschl. v. 27.05.2013 – 4 BN 28.13 – ZfBR 2013, 580). Die jeweiligen für die Stadt Dissen aTW im Zeitpunkt der Einsichtnahme geltenden Infektionsschutzanforderungen sind zu beachten.
Bebauungsplanes Nr. 71 „Westring / Heidländerweg“, 1. (vereinfachte) Änderung
Der Rat der Stadt Dissen aTW hat in seiner Sitzung am 23.03.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 „Westring / Heidländerweg“, 1. (vereinfachte) Änderung, einschließlich Entwurfsbegründung gem. § 13 BauGB beschlossen.
Im vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Ebenso wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von der Erarbeitung eines Umweltberichts nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 und § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB gebe ich Ihnen als berührter Behörde bzw. sonstigem Träger öffentlicher Belange hiermit Gelegenheit, sich zur o. g. Bauleitplanung zu äußern.
Ich bitte Sie, mir Ihre Stellungnahme bis zum 30. Juni 2020 zukommen zu lassen.
Ferner unterrichte ich Sie, dass der o. g. Bebauungsplanentwurf Nr. 71 „Westring / Heidländerweg“, 1. (vereinfachte) Änderung, einschließlich Entwurfsbegründung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 29.05.2020 bis zum 30.06.2020 während der Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Dissen aTW, Große Straße 33, 49201 Dissen aTW, Zimmer 1.01 öffentlich ausliegt.
Das Rathaus ist zumindest vorübergehend für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Eine Einsichtnahme der Planungsunterlagen ist jedoch während der Dienstzeiten nach vorheriger fernmündlicher Terminvereinbarung (Tel. 05421-303-0 oder 05421-303-148) möglich (BVerwG, Beschl. v. 27.05.2013 – 4 BN 28.13, 580). Die jeweiligen für die Stadt Dissen aTW im Zeitpunkt der Einsichtnahme geltenden Infektionsschutzanforderungen sind zu beachten.