Rufbereitschaft für die Erteilung von Wahlscheinen

Rufbereitschaft für die Erteilung von Wahlscheinen

Allgemein

Bekanntmachung
Rufbereitschaft für die Erteilung von Wahlscheinen

Wahlscheine (Briefwahlunterlagen) für die Kommunalwahl können noch bis zum 10.09.2021, 13:00 Uhr, beantragt werden.  Darüber ist die Beantragung von Wahlscheinen nach dem 10.09.2021, 13:00 Uhr, noch aus folgenden Gründen möglich:

  1. Als Ersatz für nicht zugegangene Wahlscheine bis zum 11.09.2021, 12:00 Uhr
  2. Aufgrund einer plötzlich aufgetretenen Erkrankung noch bis zum 12.09.2021, 15:00 Uhr (Attest oder Nachweis der Erkrankung zwingend erforderlich)

Die Ausstellung eines Wahlscheins aus anderen Gründen nach dem 10.09.2021, 13:00 Uhr, ist nicht möglich. Zur Erteilung der Wahlscheine aus den unter 1. und 2. aufgeführten Gründen ist eine Rufbereitschaft am Samstag, 11.09.2021, von 8:30 – 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 0170/8540430 (Ansprechpartnerin: Frau Dewert) eingerichtet.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Wahlscheine bei plötzliche aufgetretener Erkrankung am Wahltag in der Hermann-Freye-Gesamtschule bei dem Wahlpersonal zu beantragen (am Eingang melden).

Dissen am Teutoburger Wald, den 07.09.2021

Eugen Görlitz
(Bürgermeister)

 

Logo Wahlen
Weitere Nachrichten
Logo Lebensmittelpunkt
Allgemein

Umrüstung der Ampelanlage

Die Ampelanlage an der Kreuzung Osnabrücker Straße/Meller Straße/Rechenbergstraße wird derzeit umgebaut bzw. umgerüstet. Die Leuchttechnik wird auf LED umgestellt und die…
Rad Logo