Bekanntmachung
Rufbereitschaft für die Erteilung von Wahlscheinen
Wahlscheine (Briefwahlunterlagen) für die Kommunalwahl können noch bis zum 10.09.2021, 13:00 Uhr, beantragt werden. Darüber ist die Beantragung von Wahlscheinen nach dem 10.09.2021, 13:00 Uhr, noch aus folgenden Gründen möglich:
- Als Ersatz für nicht zugegangene Wahlscheine bis zum 11.09.2021, 12:00 Uhr
- Aufgrund einer plötzlich aufgetretenen Erkrankung noch bis zum 12.09.2021, 15:00 Uhr (Attest oder Nachweis der Erkrankung zwingend erforderlich)
Die Ausstellung eines Wahlscheins aus anderen Gründen nach dem 10.09.2021, 13:00 Uhr, ist nicht möglich. Zur Erteilung der Wahlscheine aus den unter 1. und 2. aufgeführten Gründen ist eine Rufbereitschaft am Samstag, 11.09.2021, von 8:30 – 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 0170/8540430 (Ansprechpartnerin: Frau Dewert) eingerichtet.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Wahlscheine bei plötzliche aufgetretener Erkrankung am Wahltag in der Hermann-Freye-Gesamtschule bei dem Wahlpersonal zu beantragen (am Eingang melden).
Dissen am Teutoburger Wald, den 07.09.2021
Eugen Görlitz
(Bürgermeister)