Rufbereitschaft für die Erteilung von Wahlscheinen

Landtagswahl 2022

Wahlscheine (Briefwahlunterlagen) für die Landtagswahl können noch bis zum 07.10.2022, 13:00 Uhr, beantragt werden.

Darüber ist die Beantragung von Wahlscheinen nach dem 07.10.2022, 13:00 Uhr, noch aus folgenden Gründen möglich:

  1. Bis zum 08.10.2022, 12:00 Uhr
  • Als Ersatz für nicht zugegangene Wahlscheine.
  1. Bis zum 09.10.2022; 15:00 Uhr
  • Aufgrund einer plötzlich aufgetretenen Erkrankung (schriftliche Erklärung notwendig)
  • Wenn ohne das Verschulden der wahlberechtigten Person die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt wurde (Nachweis erforderlich).
  • Das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist.
  • Das Wahlrecht im Berichtigungsverfahren von der Kreiswahlleiterin festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Stadt Dissen aTW gelangt ist.

Die Ausstellung eines Wahlscheins aus anderen Gründen nach dem 07.10.2022, 13:00 Uhr, ist nicht möglich.

Zur Erteilung der Wahlscheine aus den aufgeführten Gründen ist eine

Rufbereitschaft

am Samstag, 08.10.2022, von 8:30 – 12:00 Uhr

und am Sonntag, 09.10.2022, von 8:00 – 15:00 Uhr

unter der Telefonnummer 0170/8540430

 eingerichtet.

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