Rufbereitschaft für die Erteilung von Wahlscheinen

Rufbereitschaft für die Erteilung von Wahlscheinen

Allgemein

Rufbereitschaft für die Erteilung von Wahlscheinen 

Wahlscheine (Briefwahlunterlagen) für die Bundestagswahl können noch bis zum 24.09.2021, 18:00 Uhr, beantragt werden. Darüber ist die Beantragung von Wahlscheinen nach dem 24.09.2021, 18:00 Uhr, noch aus folgenden Gründen möglich:

  1. Als Ersatz für nicht zugegangene Wahlscheine bis zum 25.09.2021, 12:00 Uhr
  2. Aufgrund einer plötzlich aufgetretenen Erkrankung noch bis zum 26.09.2021, 15:00 Uhr (Attest oder Nachweis der Erkrankung zwingend erforderlich)

Die Ausstellung eines Wahlscheins aus anderen Gründen nach dem 25.09.2021, 12:00 Uhr, ist nicht möglich. Zur Erteilung der Wahlscheine aus den unter 1. und 2. aufgeführten Gründen ist eine Rufbereitschaft am Samstag, 25.09.2021, von 8:30 – 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 0170/8540430 (Ansprechpartnerin: Frau Dewert) eingerichtet.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Wahlscheine bei plötzliche aufgetretener Erkrankung am Wahltag in der Hermann-Freye-Gesamtschule bei dem Wahlpersonal zu beantragen (am Eingang melden).

Dissen am Teutoburger Wald, den 23.09.2021
Eugen Görlitz
(Bürgermeister)

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