Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten
Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich dafür ein, dass Frauen und Männer am Arbeitsplatz die gleichen Chancen haben. Sie achtet darauf, dass niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt wird – egal ob bei Einstellungen, Beförderungen oder der täglichen Zusammenarbeit.
Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehört es zum Beispiel:
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bei Stellenausschreibungen darauf zu achten, dass alles fair und neutral läuft,
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bei Auswahlverfahren oder Beförderungen mitzureden,
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Ansprechperson zu sein, wenn jemand Benachteiligung oder Diskriminierung erlebt,
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Vorschläge zu machen, wie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert werden kann,
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und regelmäßig über ihre Arbeit und die Lage im Haus zu berichten.
Kurz gesagt: Die Gleichstellungsbeauftragte ist für alle da, die Fragen und Anregungen rund ums Thema Gleichstellung haben – offen, vertraulich und unterstützend.