Der Landkreis Osnabrück hat in einer Pressemitteilung vom 07.03.2022 mitgeteilt, dass die Osterfeuer in diesem Jahr unter Berücksichtigung der geltenden Schutzvorkehrungen und den ab dem 20. März vorgesehenen Lockerungen wieder möglich sein werden. Die Vorgaben für das Anlegen und Abbrennen von offenen Feuern richten sich nach der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Dissen aTW. Private Osterfeuer sind spätestens zwei Wochen vor dem Abbrenntermin bei der Stadt Dissen anzuzeigen.
Es ist verboten, Abfälle jeglicher Art zu verbrennen. Die Osterfeuer sind während des Abbrennens ständig zu beaufsichtigen. Weiterhin ist dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Sicherheitsabstände zur nächsten Bebauung eingehalten werden. Das Brennmaterial sollte vor dem Anzünden umgeschichtet werden, um Tieren, die dort einen Unterschlupf gefunden haben, die Möglichkeit zur Flucht zu geben.
Weitere Antworten und Informationen sowie das Online-Formular zur Anzeige von Osterfeuern finden Sie auf dem Online-Portal OpenRathaus unter:
https://openrathaus.dissen.de/dienstleistungen
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Stabsstelle Ordnung:
Stadt Dissen aTW
Stabsstelle Ordnung
Tel.: 05421-303-170
E-Mail: ordnung@dissen.de