Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 97: „Westlich der Robert-Koch-Straße“

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 97: „Westlich der Robert-Koch-Straße“

Bekanntmachungen

Bekanntmachung – Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 97: „Westlich der Robert-Koch-Straße vom 24.07.2023 bis 28.08.2023

Der Rat der Stadt Dissen aTW hat am 15.05.2023 die Stellungnahmen geprüft, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 I, 4 I BauGB eingegangen waren. Zudem hat der Rat der Stadt Dissen aTW beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 97 „Westlich der Robert-Koch-Straße“ gemäß § 3 II BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen öffentlich auszulegen sowie parallel die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 II BauGB durchzuführen.

Das Plangebiet umfasst eine unbebaute landwirtschaftliche Fläche, die sich nordwestlich der Kreuzung Albertinenstraße / Robert-Koch-Straße befindet. Die Fläche grenzt an die Albertinenstraße zwischen dem östlich gelegenen, öffentlichen Spielplatz und dem westlich gelegenen Straßenstich. Nach Nordosten wird das Plangebiet durch die Wohnbebauung am Wendehammer an der Robert-Koch-Straße im Bereich des Bebauungsplans Nr. 19 „Erpener Weg – I. Teil“ begrenzt. Nach Süden schließt sich der Bereich des Bebauungsplans Nr. 90 „Robert-Koch-Straße“ an, mit dem das Gelände des ehemaligen Krankenhauses überplant worden ist. Südwestlich des Plangebiets mündet die Albertinenstraße in die Königsberger Straße, die im Bereich von Bebauungsplan Nr. 20 „Berliner Straße“ verortet ist. Nach Nordwesten grenzt das Plangebiet an die offene Landschaft mit Blickrichtung zum Donneresch und zum Regenrückhaltebecken Berliner Straße. Lage und Umfang des Plangebiets sind auch dem unten abgebildeten Übersichtsplan zu entnehmen; dort ist das Plangebiet in fetter, schwarzer, gestrichelter Linie umrandet.

Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche zwecks Bau einer neuen Kindertagesstätte, um den wachsenden Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen in Dissen aTW zu decken.

Der Entwurf zu Bebauungsplan Nr. 97: „Westlich der Robert-Koch-Straße“ umfasst die Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, die Entwurfsbegründung und den Umweltbericht. Diese Unterlagen sind in der Zeit vom

24. Juli 2023 bis einschließlich 28. August 2023

für jedermann auf der Internetseite der Stadt Dissen aTW unter folgendem Link einsehbar:

https://www.dissen.de/bauen-in-dissen/stadtplanung/bebauungsplaene-in-planung-bekanntmachungen/

Während der Dauer der öffentlichen Auslegung können die Bürgerinnen und Bürger nach § 3 II 4 Nr. 1 BauGB Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 97: „Westlich der Robert-Koch-Straße“ abgeben. Sie sollen nach § 3 II 4 Nr. 2 BauGB möglichst auf elektronischem Weg übermittelt werden. Daher bittet die Stadtverwaltung darum, Stellungnahmen an stadtplanung@dissen.de per e-mail zu senden. Sie können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden. Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich durch Einsichtnahme in die Unterlagen über die Planungsabsichten zu informieren und am Planverfahren zu beteiligen.

Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen entsprechend der Anforderungen aus § 3 II 2 und 4 Nr. 4 BauGB für jedermann zur Einsicht in den Dienststunden (montags bis freitags von 8:30h bis 12:30h und montags bis mittwochs von 14h bis 16:00 sowie donnerstags von 14h bis 18h) im Rathaus der Stadt Dissen aTW, Zimmer 1.09 (Vorzimmer des Bürgermeisters), Große Straße 33, 49201 Dissen aTW öffentlich aus. Um eine vorherige telefonische Anmeldung für einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme und weiteren Erörterung im Rathaus wird gebeten; eine spontane Einsichtnahme ist aber ebenfalls möglich. Sofern das Vorzimmer nicht besetzt ist, wenden Sie sich bitte an den Fachbereich 4 – Planen und Bauen.

Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und den Zweck sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren und Stellungnahmen einbringen, die nach Beendigung der Beteiligung der Öffentlichkeit im Rat der Stadt Dissen aTW geprüft und beraten werden. Das Ergebnis der Prüfung abgegebener Stellungnahmen wird nach § 3 II 6 BauGB im Anschluss mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zu Bebauungsplan Nr. 97 „Westlich der Robert-Koch-Straße“ nach § 3 II 4 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Zu umweltrelevanten Aspekten liegen zum Bebauungsplan Nr. 97: „Westlich der Robert-Koch-Straße“ neben der umfassenden Begründung, folgende umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen vor und können eingesehen werden:

  • Umweltbericht vom 10.07.2023 (Dense & Lorenz GbR, Büro für angewandte Ökologie & Landschaftplanung) zur Erörterung der Ergebnisse der Umweltprüfung aus § 2 IV BauGB, um die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Der Umweltbericht erörtert insbesondere auch die Ergebnisse Brutvogelerfassung und prüft im Rahmen einer vertiefenden Art-zu-Art-Betrachtung (Artenschutzprüfung Stufe 2) deren artenschutzrechtliche Betroffenheit nach § 44 I BNatSchG.
  • Abwägung der Eingaben im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu Bebauungsplan Nr. 97 vom 05.04.2023
  • Baugrundgutachten vom 29.03.2023 (OWS Ingenieurgeologen GmbH)
  • Schalltechnische Untersuchung zur Prüfung der Auswirkungen des Zusatzverkehrs vom 13.04.2023 (RP Schalltechnik)
  • Verkehrsuntersuchung vom 15.05.2023 (IPW – Ingenieurplanung Wallenhorst GmbH)

Dissen am Teutoburger Wald, den 10.07.2023

Eugen Görlitz (Bürgermeister)

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