Noch bis Ende 2024: Förderung für Balkonkraftwerke

Noch bis Ende 2024: Förderung für Balkonkraftwerke

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Das Jahresende 2024 naht, der Zuckerbäckermarkt steht bevor, Haus und Garten werden winterfest gemacht. Wer noch Energie für ein heimisches Projekt hat oder ein passendes Weihnachtsgeschenk sucht, kann vielleicht mit der Installation eines Balkonkraftwerks die eigene Stromrechnung senken und gleichzeitig den Klimaschutz unterstützen.

Daher weist die Stadtverwaltung auf die noch laufende Förderung für Steckersolargeräte (sog. Balkonkraftwerke) hin, die von Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in Dissen aTW sowohl für Wohneigentum als auch für gemieteten Wohnraum beantragt werden kann. Voraussetzung ist der Kauf des Steckersolargeräts in 2024; dies muss über die Rechnung und den Zahlungsnachweis belegbar sein. Denn die Förderung gilt nur für die Jahre 2023 und 2024. Doch eine Antragstellung ist noch bis zu sechs Monate nach Erwerb möglich, also bis Juni 2025. Bis dahin ist genug Zeit, um notfalls auf gutes Wetter zu warten und die Installation sowie Anmeldung beim Marktstammdatenregister vorzunehmen.

Nähere Informationen finden Sie unter https://www.dissen.de/bauen-in-dissen/klimaschutz/foerderung-steckersolargeraete/ . Dort können Sie auch die Förderrichtlinie und das Antragsformular herunterladen.

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