Zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer weitergehende Verschärfungen beschlossen, die ab Mittwoch, 16.12.2020 gelten. Die getroffenen Vereinbarungen sind nun in die Niedersächsische Corona-Verordnung eingearbeitet worden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf www.corona-os.de.
Schaubilder zu den aktuellen Kontaktbeschränkungen und Zusammenkünften im Dezember und Januar und während der Feiertage sowie zur Frage, wer Angehörige im Sinne der Corona-Verordnung sind, finden Sie hier sowie auf der Website des Landes Niedersachsen (www.niedersachsen.de/Coronavirus) in den dortigen FAQ (dort bitte scrollen).
Bei Fragen zur neuen Corona-Verordnung nutzen Sie bitte die Corona-Hotline der Niedersächsischen Landesregierung unter 0511 120-6000 (Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr, Samstag 10 bis 16 Uhr). Die Corona-Hotline des Gesundheitsdienstes ist ausschließlich (!) medizinischen Fragestellungen vorbehalten.
Hinweis: Die Anwendungshinweise des Landkreises Osnabrück zur Corona-Verordnung „Was ist erlaubt, was ist verboten?“ werden derzeit überarbeitet und in Kürze ebenfalls auf www.corona-os.de zur Verfügung gestellt.