Neue Regeln für private Feiern in der Gastronomie

Neue Regeln für private Feiern in der Gastronomie

Corona

Keine Masken- und Abstandspflicht bei privaten Feiern in der Gastronomie, aber Obergrenze von 100 Personen und „3-G-Regel“ im Landkreis Osnabrück

Osnabrück. Neue Regeln für private Feiern in der Gastronomie: Der Landkreis Osnabrück macht von der Möglichkeit Gebrauch, von den Vorschriften des Landes abzuweichen und hebt trotz einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 10 die dann eigentlich greifende Pflicht auf, bei privaten Feiern in der Gastronomie Masken tragen und den Mindestabstand einhalten zu müssen. Die Lockerungen sind laut aktueller Allgemeinverfügung gültig vom 31. Juli bis einschließlich 13. August.

Demnach gelten zwar, wie vom Land bei einer Inzidenz vom mehr als 10 vorgeschrieben, die Obergrenze von 100 Personen und die sogenannte „3-G-Regel“, wonach alle Teilnehmer entweder vollständig geimpft, genesen oder getestet sein müssen. Es entfallen im Landkreis Osnabrück bei den privaten Feiern in der Gastronomie jedoch die Masken- und die Abstandspflicht. Der Landkreis darf solche Ausnahmen erlauben, wenn er für sein Gebiet festgestellt hat, dass ein beträchtlicher Teil der aktuellen Ansteckungen ganz bestimmten Bereichen zugeordnet werden kann. Da sich bisher viele Menschen in Diskotheken angesteckt haben, sind diese Lockerungen also möglich.

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