Meldung der Wasserzählerstände

Meldung der Wasserzählerstände

Allgemein

Die Stadt Dissen am Teutoburger Wald informiert alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer darüber, dass die jährliche Ablesung der Wasserzählerstände im Zeitraum vom 25.11.2025 bis zum 12.12.2025 erfolgen wird.

Zählerstände müssen selbst abgelesen werden

In den Vorjahren wurde die Ablesung durch einen externen Dienstleister vorgenommen – dies entfällt künftig vollständig. Es wird keine persönliche Ablesung vor Ort mehr erfolgen.

Information per Post

Alle Eigentümer/innen erhalten ab dem 25.11.2025 eine Ablesekarte Es bestehen drei Möglichkeiten der Meldung des Wasserzählerstands:

  • Online-Erfassung über das Internet (QR-Code und Internetadresse auf der Ablesekarte)
  • Manuelle Erfassung auf der zugesandten Ablesekarte, die ausgefüllt zurückgesendet werden kann
  • Per E-Mail an finanzen@dissen.de

Wichtig: Die Stadt bittet darum, die Zählerstände vollständig, leserlich und spätestens bis zum 12.12.2025 zu übermitteln. Nur so kann eine korrekte und zeitnahe Abrechnung gewährleistet werden. Andernfalls müssen die Zählerstände von der Stadt Dissen aTW geschätzt werden.

Die Stadtverwaltung bedankt sich für die Unterstützung und steht bei Rückfragen gerne zur Verfügung.

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