Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Osnabrück erstellt für die Amtsperiode von 2024 bis 2028 Vorschlagslisten für Jugendschöffen an den Amtsgerichten in Bad Iburg, Bersenbrück und Osnabrück. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die Rechtsprechung in Jugendstrafsachen. Sie bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen ein und können so zu einer lebensnahen Wahrheits- und Rechtsfindung beitragen. Schöffinnen und Schöffen benötigen dabei keine besonderen Rechtskenntnisse.
Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollten sowohl in Erziehung als auch in der Jugendarbeit Erfahrungen gemacht haben. Sie müssen zwischen 25 und 70 Jahre alt sein und in einer Stadt oder Gemeinde des Landkreises Osnabrück wohnen.
Falls Sie Interesse an diesem interessanten Ehrenamt haben können Sie sich bis zum 21. April 2023 beim Fachdienst Jugend des Landkreises Osnabrück melden. Nähere Auskünfte zur Jugendschöffenwahl erhalten Sie unter Telefonnummer 0541/501-3179.