Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus Fließgewässern

Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus Fließgewässern

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Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat die Untere Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück heute eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus Fließgewässern erlassen, welche ab dem 01.07.2022 in Kraft tritt. Diese untersagt die Wasserentnahme zur Bewässerung und Beregnung aus Fließgewässern 2. und 3. Ordnung bis einschließlich zum 31.058.2022.

Die vollständige Allgemeinverfügung des Landkreises hierzu finden Sie hier.

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