Infektionsschutzgesetz: Gesundheitsdienst bietet Online-Belehrung an

Infektionsschutzgesetz: Gesundheitsdienst bietet Online-Belehrung an

Corona

Osnabrück. Altbewährte Schulung, zeitgemäße Vermittlung: Der Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück bietet regelmäßig Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz für Beschäftigte im Bereich der Lebensmittelverarbeitung an. Die Veranstaltung wird mittlerweile auch im Online-Format mit der Funktion der Online-Bezahlung angeboten. Mitarbeitende des Landkreises haben in enger Zusammenarbeit mit dem Land Niedersachsen an der Entwicklung des Projektes mitgewirkt.

Wer mit Lebensmitteln in Kontakt kommt oder Gegenstände wie Geschirr reinigt, ist dazu verpflichtet, spätestens drei Monate vor Tätigkeitsbeginn an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilzunehmen. Die Belehrung vermittelt etwa, wie die Übertragung von Infektionskrankheiten minimiert werden kann. Weitere Fragestellungen sind, wie Symptome erkannt werden und wann eine Tätigkeit aufgrund einer Infektionskrankheit nicht weiter ausgeübt werden darf.

Die Online-Schulung wird über das NAVO-Portal des Landes Niedersachsen in einem interaktiven Format angeboten. Eine Registrierung ist notwendig, anschließend können alle Nutzerinnen und Nutzer dauerhaft auf die Inhalte zugreifen: Kurze Videosequenzen rund um die einzuhaltende Hygiene und die geltenden gesetzlichen Vorschriften werden eingespielt. Anschließend können die Nutzerinnen und Nutzer dazu passende Fragen beantworten. Für den erfolgreichen Abschluss der Belehrung müssen alle Fragen korrekt beantwortet werden. Die Bezahlung erfolgt zum Schluss und kann via PayPal, Kreditkarte, Paydirekt oder Giropay durchgeführt werden. Eine mehrsprachige Variante der Videos und Untertitel sind durch das Land Niedersachsen geplant.

„Das Angebot der Online-Belehrung kommt zum richtigen Zeitpunkt“, sagt die Erste Kreisrätin Bärbel Rosensträter. Aufgrund der sinkenden Infektionszahlen könnten zunehmend Gastronomiebetriebe wieder öffnen und benötigten entsprechend geschultes Personal. Gleichwohl gelte es, da wo es möglich sei, Kontakte weiterhin zu minimieren: „Deshalb bin ich sehr froh, dass wir die Online-Belehrungen anbieten und den Beschäftigten im Lebensmittelbereich so einen adäquaten Input für die Arbeit mit Lebensmitteln liefern können. Die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen ist eine wichtige Aufgabe. Hinzu kommt die zeitliche Flexibilität, die sich daraus für die Bürgerinnen und Bürger ergibt“, sagt die Erste Kreisrätin Bärbel Rosensträter.

2019 hat der Gesundheitsdienst 5788 Personen in Schulungen belehrt. Aufgrund der Pandemie sank die Anzahl 2020 auf 3764 Belehrungen. Seit dem Start des Online-Formats am 3. Mai wurden bereits rund 300 Interessierte belehrt. Die Leistung kann rund um die Uhr an allen Wochentagen von den Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen werden.

Allerdings bleibt auch das analoge Angebot bestehen: Der Gesundheitsdienst wird bei niedrigen Corona-Fallzahlen parallel wieder Schulungen in den Räumlichkeiten des Landkreises Osnabrück anbieten.

Bildunterschrift:
Videosequenzen gehören zur Online-Belehrung für Beschäftigte im Bereich der Lebensmittelverarbeitung.
Die Erste Kreisrätin Bärbel Rosensträter und Daniel Wolters vom Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück präsentieren das neue Angebot.
Foto: Landkreis Osnabrück/Henning Müller-Detert

Ansprechpartner:
Landkreis Osnabrück
Henning Müller-Detert
Tel.: 0542/501-2463
E-Mail: mueller-detert@lkos.de
Online-Belehrung Infektionsschutzgesetz
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