Hinweise zur Grundsteuer und den Wasser- und Abwassergebühren

Hinweise zur Grundsteuer und den Wasser- und Abwassergebühren

Allgemein

Im Kalenderjahr 2025 gibt es für Grundstückseigentümer:innen in der Stadt Dissen aTW gleich zwei Änderungen:

1. Grundsteuerreform

Am 01.01.2025 ist die neue Grundsteuerreform in Kraft getreten. Deshalb kann sich die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer im Jahr 2025 von dem zu zahlenden Betrag des Vorjahres unterscheiden. Der Rat der Stadt Dissen aTW hat die Grundsteuerhebesätze wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A: 380 v. H.
Grundsteuer B: 385 v. H.

2. Wasser- und Abwassergebühren

Ab dem 01.01.2025 nimmt die Stadt Dissen aTW die Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren wieder selbst vor. Die Abschläge für die Wasser- und Abwassergebühren sind zukünftig an die Stadt Dissen aTW zu entrichten.

Sie erhalten den Bescheid über die Grundbesitzabgaben ab dem 18.02.2025.
Auf diesem Bescheid finden Sie auch nähere Informationen zur Höhe der zu zahlenden Grundsteuer sowie zu den Abschlägen für die Wasser- und Abwassergebühren.

Von der E.ON haben Sie noch eine Schlussrechnung für das Jahr 2024 erhalten. Die ggf. dort ausgewiesene Forderung ist zwingend an die E.ON zu zahlen. Etwaige Guthaben werden von der E.ON erstattet.

Nähere Informationen zu diesen Themen können Sie den nachfolgenden Merkblättern entnehmen:
Hinweise zur Grundsteuer ab 01.01.2025
Hinweise zur Wasser- und Abwasserabrechnung ab 01.01.2025

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