Durch die aktuellen Wetterbedingungen mit Temperaturen um den Gefrierpunkt und Schneefall kommt es derzeit stellenweise zu starker Glätte auf den Straßen sowie auf Rad- und Gehwegen. Bitte seien Sie besonders vorsichtig.
Die Stadtverwaltung möchte in diesem Zusammenhang an die in Dissen aTW geltende Straßenreinigungssatzung erinnern, die auch unter „Satzung / Ortsrecht“ auf der Internetseite der Stadt eingesehen werden kann. Der Winterdienst der Stadt beschränkt sich auf ausgewählte Hauptverkehrsstraßen. In vielen Wohngebieten werden die Fahrbahnen nicht geräumt, sodass hier besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten ist.
Für die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen sind in Dissen aTW in der Regel die Anliegerinnen und Anlieger, also die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke, verantwortlich.
Aufgrund der anhaltenden Wetterlage kann es außerdem nicht nur in Dissen aTW, sondern auch in anderen Gemeinden des Landkreises Osnabrück zu Verzögerungen oder Verschiebungen bei der Müllabfuhr kommen. Aktuelle Informationen hierzu stellt die AWIGO in ihren Pressemitteilungen zur Verfügung.







