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Geflügelpestausbruch – Überwachungszone in Dissen aTW

Geflügelpestausbruch – Überwachungszone in Dissen aTW

Allgemein

Dissen aTW. Im Kreis Gütersloh, in der Nähe zum Landkreis Osnabrück, wurde in zwei Entenhaltungsbetrieben der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Die Überwachungszone reicht u. a. bis in die Stadt Dissen aTW, so dass die Allgemeinverfügung Nr. 3-2025 am 02.12.2025 in Kraft getreten ist.

Die Verfügung umfasst die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest. Demnach sind Vögel von freilebenden Vögeln abgesondert zu halten.

Für gehaltenes Geflügel wird die Stallpflicht angeordnet. Die gehaltenen Vögel sind in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten.

Die gehaltenen Vögel sind einmal am Tag auf Veränderungen zu prüfen. Jede erkennbare Änderung sowie das gehäufte Vorkommen von Todesfällen der gehaltenen Vögel ist dem Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück unverzüglich mitzuteilen.

Tierkörper und Teile von toten Vögeln sind als Material der Kategorie 2 über die Tierkörperbeseitigungsanstalt
Rendac Icker GmbH & Co. KG
ordnungsgemäß zu beseitigen.

Weitere Regelungen entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung.

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