Feuerwerksverbot an Silvester

Corona

Feuerwerksverbot an Silvester und Neujahr am Kreisel Große Straße/Auf der
Worth/Dieckmannstraße in Dissen aTW – Landkreis Osnabrück erlässt Allgemeinverfügung

Dissen. Der Landkreis Osnabrück hat mit Allgemeinverfügung vom 27. Dezember 2021 das
Abbrennen von Feuerwerk an Silvester und Neujahr an bestimmten Orten im Landkreis
untersagt. Mit den Einschränkungen sollen Menschenansammlungen und Unfälle durch
Feuerwerk vermieden werden.

Das Verbot gilt in der Zeit vom 31. Dezember 2021 (Silvester) bis zum Ablauf des 1. Januar
2022 (Neujahr) auch in Dissen aTW am Kreisel Große Straße/Auf der Worth/Dieckmannstraße
einschließlich der unmittelbar angrenzenden öffentlich zugänglichen Flächen.
Darüber hinaus ist auf diesen Flächen ebenso das Mitführen von Feuerwerk in der Zeit vom 31.
Dezember 2021, 21 Uhr, bis zum 1. Januar 2022, 7 Uhr, verboten.

Die Verbote betreffen alle pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F2 im Sinne des
Sprengstoffgesetzes (sogenanntes Kleinfeuerwehr wie z.B. Bodenknallkörper,
Feuerwerksraketen und Batteriefeuerwerke). Hierbei handelt es sich um Feuerwerkskörper,
deren Verkauf und Abbrennen üblicherweise zu Silvester erlaubt sind. Der Verkauf wurde in
diesem Jahr jedoch in ganz Deutschland untersagt.

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 (sogenanntes Kleinstfeuerwerk wie z.B.
Wunderkerzen und Knallerbsen) sind von den Verboten nicht betroffen und dürfen weiterhin
mitgeführt und abgebrannt werden.

Auch wenn viele Menschen den Jahreswechsel nach den schwierigen und entbehrungsvollen
Monaten in Zeiten der Corona-Pandemie feiern wollen, so appelliert die Stadt Dissen aTW
dennoch an die Bürgerinnen und Bürger, weiterhin die Hygiene- und Abstandsregelungen zu
beachten und – unabhängig von den Feuerwerksverboten – gänzlich auf das Abbrennen von
Feuerwerk zu verzichten.

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