Die AWIGO informiert: Das Ablagern von „wildem Müll“ ist verboten 

Die AWIGO informiert: Das Ablagern von „wildem Müll“ ist verboten 

Allgemein

Landkreis Osnabrück/Georgsmarienhütte. Aufgrund zuletzt häufig gemeldeter wilder Müllablagerungen in Georgsmarienhütte will die AWIGO die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises auf dieses Thema aufmerksam machen.

Nicht nur in großen Städten sind „Abfallberge“ in der Natur ein Dauerärgernis, auch im Landkreis Osnabrück findet man sie immer wieder in der freien Landschaft, im Wald, am Straßenrand oder auf Parkplätzen.

„Das Entsorgen von Müll in der Natur ist verboten. Es schadet der Umwelt, verursacht unnötigen Aufwand für die Müllabfuhr und zusätzliche Kosten. Deshalb stellt es eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden.“, so Christoph van Kampen, Pressesprecher der AWIGO.

Verboten ist dementsprechend auch das Abstellen von Restmüll oder anderen Abfällen auf oder neben Glascontainern. 

Umwelt schützen, wilden Müll melden

Wer illegale wilde Müllanlagerungen im Landkreis Osnabrück entdeckt, kann diese auf der Website der AWIGO, www.awigo.de, sowie in der AWIGO-App melden – ganz einfach per Mausklick auf der Karte. Die AWIGO kümmert sich dann um die Abfuhr. 

Richtige Entsorgung im Landkreis Osnabrück

Abfälle, die nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen, können im Landkreis Osnabrück auf den sechs AWIGO-Recyclinghöfen in Ankum, Dissen, Georgsmarienhütte, Melle, Ostercappeln und Wallenhorst abgegeben werden.

Sperrmüll und Haushaltsgroßgeräte holt die AWIGO zudem mehrmals im Jahr kostenlos zu Hause ab. Alle Infos dazu auf www.awigo.de. 

Bei Fragen zum Thema steht das AWIGO-Service-Center gerne zur Verfügung, per E-Mail unter info@awigo.de und telefonisch unter (05401) 365555.

Die AWIGO informiert: Das Ablagern von „wildem Müll“ ist verboten. / Foto: Alexandra Baerhausen/AWIGO

Die AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH ist eine mittelbar 100-prozentige Tochtergesellschaft des Landkreises Osnabrück. Für die rund 370.000 Einwohner ist sie für die Organisation der öffentlich-rechtlichen Entsorgung zuständig. Somit gewährleistet das Abfallwirtschaftsunternehmen die Entsorgungssicherheit im Osnabrücker Land und steht darüber hinaus Privathaushalten wie auch Gewerbetreibenden in allen Fragen rund um umweltgerechte Abfallvermeidung, -beseitigung und -verwertung gerne zur Verfügung.

 

 

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