Bekanntmachung zur Landtagswahl am 09.10.2022

Landtagswahl 2022

Bekanntmachung
Aufforderung der im Wahlgebiet vertretenen Parteien zur
Einreichung von Vorschlägen für die Besetzung der Wahlvorstände
– Landtagswahl am 09.10.2022 –

Am 09.10.2022 findet in Niedersachsen die Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag statt.

Anlässlich dieser Wahl sind nach den einschlägigen wahlrechtlichen Vorschriften mehrere Wahlvorstände zu berufen. Um während des Wahltages einen ordnungsmäßigen Ablauf der Wahl zu ermöglichen, werden für die Tätigkeit des Wahlvorstands voraussichtlich über 40 Wahlhelfer/innen gesucht.

Der Wahlvorstand ist ein unabhängiges Wahlorgan und hat im Wahlbezirk am Wahltag die Wahlhandlung zu leiten, zu überwachen und die Stimmenzählung durchzuführen.

Rechtsgrundlagen für die Besetzung der Wahlvorstände für die Landtagswahl sind § 25 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes (NLWG) i.V.m. § 5, 6 der Niedersächsischen Landeswahlordnung (NLWO). Nach § 25 Abs. 1 NLWG sind die Mitglieder des Wahlvorstands aus dem Kreis der Wahlberechtigten des Wahlgebiets zu berufen. Wahlberechtigt für die Landtagswahl sind

  • Deutsche, die am Wahltag
  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Stadt Dissen aTW ihren Hauptwohnsitz haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Nach § 5 Abs. 3 NLWO sind bei der Berufung der weiteren Mitglieder des Wahlvorstands die Vorschläge der im Wahlgebiet vertretenen Parteien möglichst zu berücksichtigen.

Ein Wahlberechtigter, der als Bewerber oder Vertrauensperson auf einem Kreiswahlvorschlag oder auf einem Landeswahlvorschlag benannt ist, kann nach § 46 Abs. 2 NLWG nicht zu einem Wahlehrenamt berufen werden. Zudem darf dieses Wahlehrenamt von den Wahlberechtigten nach § 47 NLWG nur aus einem wichtigen Grund abgelehnt werden.

Einreichung von Vorschlägen für die Besetzung der Wahlvorstände:

Die im Stadtgebiet vertretenen Parteien werden gebeten, bis zum 15.05.2022 Wahlberechtigte für die Besetzung der Wahlvorstände vorzuschlagen. Die Vorschläge sind schriftlich oder per E-Mail an wahlen@dissen.de einzureichen. Die eingereichten Vorschläge werden bei der Berufung nach Möglichkeit berücksichtigt. Die benannten Wahlberechtigten werden über ein gesondertes Schreiben berufen.

Bei den vorgeschlagenen Personen sollte sich vorab erkundigt werden, ob sie das Wahlehrenamt annehmen.

Dissen am Teutoburger Wald, den 06.04.2022

Eugen Görlitz
(Bürgermeister)

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