Bekanntmachung zur Kommunalwahl am 12.09.2021

Bekanntmachung zur Kommunalwahl am 12.09.2021

Allgemein

Bekanntmachung
der Stadt Dissen aTW über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und
die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 12.09.2021

  • Wahl des Kreistages im Landkreis Osnabrück (Kreiswahl)
  • Wahl des Stadtrates in der Stadt Dissen aTW (Gemeindewahl)
  1. Das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahlen (Kreiswahl, Gemeindewahl, s.o.) wird in der Zeit vom 23.08.2021 bis 27.08.20201 zu nachfolgend aufgeführten Zeiten

Montag              8:30 – 12:30 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag            8:30 – 12:30 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch           8:30 – 12:30 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag       8:30 – 12:30 Uhr & 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag               8:30 – 12:30 Uhr

im Bürgerbüro der Stadt Dissen aTW, Stievenstraße 3, 49201 Dissen aTW, (barrierefreier Zugang zum Bürgerbüro über Haupteingang) nach vorheriger Terminabsprache (Tel. 05421/303-160) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses überprüfen. Das Recht zur Einsichtnahme besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, über die eine Auskunft nach § 51 oder § 52 des Bundesmeldegesetzes unzulässig wäre.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

  1. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 23.08.2021 bis 27.08.2021, spätestens am 27.08.2021, bis 12:30 Uhr bei der Stadt Dissen aTW, Bürgerbüro, Stievenstraße 3, 49201 Dissen aTW, eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen. Der Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift gestellt werden. Sind die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig, sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen.
  1. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 22.08.2021 eine Wahlbenachrichtigung. Von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden alle Wahlberechtigten, die am 01.08.2021 mit Hauptwohnung in Dissen aTW gemeldet sind. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss das Wählerverzeichnis einsehen und gegebenenfalls Antrag auf Berichtigung stellen, wenn sie/er nicht Gefahr laufen will, dass sie/er ihr/sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
  1. Einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen erhält auf Antrag

4.1. eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person,

4.2. eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person,

a. wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat,

b. wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist.

  1. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis zum 10.09.2021, 13:00 Uhr, schriftlich, mündlich oder elektronisch bei der Stadt Dissen aTW, Bürgerbüro, Stievenstr. 3, 49201 Dissen aTW, beantragt werden. Im Internet steht unter https://www.dissen.de ein Online-Wahlscheinantrag bereit. Telefonische und mit SMS-Kurznachrichten versendete Anträge sind nicht zulässig.

Wer den Wahlschein für eine andere Person beantragt, muss seine Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Behinderte Wahlberechtigte können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

  1. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, gestellt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommene Wahlberechtigte können aus den unter Nr. 4.2. angegebenen Gründen den Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen.

  1. Wahlberechtigte, die einen Wahlschein erhalten, können nur durch Briefwahl wählen. Die wählende Person hat der Gemeindewahlleitung der Stadt Dissen am Teutoburger Wald im verschlossenen Wahlbriefumschlag

1. den Wahlschein,

2. den/die Stimmzettel in dem dafür vorgesehenen, verschlossenen Stimmzettelumschlag

so rechtzeitig zuzuleiten, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr dort eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Umschlag angegebenen Adresse abgegeben werden. Nähere Hinweise darüber, wie die wählende Person die Briefwahl auszuüben hat, sind auf dem Wahlschein angegeben.

Dissen am Teutoburger Wald, den 16.08.2021

Eugen Görlitz
(Bürgermeister)

Ihr Ansprechpartner:
Herr Kombrink
Tel: 05421  303-128
E-Mail: kombrink@dissen.de

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