Bekanntmachung und Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Besetzung der Wahlvorstände

Bekanntmachung und Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Besetzung der Wahlvorstände

Allgemein

Aufforderung der im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen zur Einreichung von Vorschlägen für die Besetzung der Wahlvorstände
– Kommunalwahlen am 12.09.2021 –

Am 12.09.2021  finden  in  Niedersachsen  die  Kommunalwahlen  statt.  An  diesem  Tag wird  im  Landkreis  Osnabrück  ein  neuer  Kreistag  und  in  der  Stadt  Dissen  aTW  ein  neuer  Stadtrat gewählt.

Anlässlich der Kommunalwahlen sind nach den einschlägigen wahlrechtlichen Vorschriften fünf Wahlvorstände sowie zusätzlich voraussichtlich drei Briefwahlvorstände zu berufen. Um während des Wahltages einen ordnungsmäßigen Ablauf der Wahl zu ermöglichen, werden für die Tätigkeit des Wahlvorstands voraussichtlich 64 Wahlhelfer gesucht.

Der Wahlvorstand ist ein unabhängiges Wahlorgan und hat im Wahlbezirk am Wahltag die Wahlhandlung zu leiten, zu überwachen und die Stimmenzählung durchzuführen.

Rechtsgrundlagen für die Besetzung der Wahlvorstände für die Kommunalwahlen sind § 11 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) i.V.m. § 10 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO). Nach § 11 Abs. 1 NKWG sind die Mitglieder des Wahlvorstands aus dem Kreis der Wahlberechtigten des Wahlgebiets zu berufen. Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen sind

  • Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag
  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in der Stadt Dissen aTW ihren Wohnsitz haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Nach den §§ 11 Abs. 2 NKWG, 10 Abs. 3 NKWO sind bei der Berufung der weiteren Mitglieder des Wahlvorstands die Vorschläge der im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen möglichst zu berücksichtigen.

Wahlbewerber für die Kommunalwahlen und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen gem. §  13 Abs. 2 NKWG nicht gleichzeitig Mitglied des Wahlvorstands sein. Zudem darf dieses Wahlehrenamt von den Wahlberechtigten nach § 13 Abs. 3 NKWG nur aus einem wichtigen Grund abgelehnt werden.

Die im Stadtgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen werden gebeten, bis zum 16.05.2021 Wahlberechtigte für die Besetzung der Wahlvorstände vorzuschlagen. Die Vorschläge sind schriftlich oder per E-Mail an kombrink@dissen.de einzureichen. Die eingereichten Vorschläge werden bei der Berufung nach Möglichkeit berücksichtigt. Die benannten Wahlberechtigten werden über ein gesondertes Schreiben berufen.

Bei den vorgeschlagenen Personen sollte sich vorab erkundigt werden, ob sie das Wahlehrenamt annehmen. Wegen der zeitlichen Nähe zwischen den Kommunalwahlen am 12.09.2021 und der Bundestagswahl am 26.09.2021 wird eine gleichzeitige Besetzung der Wahlvorstände für beide Wahltermine angestrebt. Die Personen sollten deshalb darauf hingewiesen werden, dass diese bei Vorliegen der wahlrechtlichen Voraussetzungen für beide Wahltermine in den Wahlvorstand berufen werden.

Dissen am Teutoburger Wald, den 20.04.2021

Eugen Görlitz

(Bürgermeister)

Wahlenkreuz
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