Bekanntmachung des Beschlusses der Stadt Dissen aTW über die Jahresrechnungen und die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsjahre 2017 und 2018
Der Rat der Stadt Dissen aTW hat in seiner Sitzung am 05.10.2020 gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 in Verbindung mit § 129 NKomVG die Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 beschlossen und dem Bürgermeister Entlastung erteilt. Ferner hat der Rat beschlossen, dass die Jahresüberschüsse der Jahresrechnung 2017 in Höhe von 127.029,22 € und der Jahresrechnung 2018 in Höhe von 1.821.871,98 € in der Bilanz mit der Position „Fehlbeträge/-überschüsse aus Vorjahren“ verrechnet werden sollen.
Gemäß § 129 Abs. 2 in Verbindung mit § 156 Abs. 4 NKomVG werden die Jahresrechnungen sowie der um die Stellungnahme des Bürgermeisters ergänzte Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück in der Zeit vom 02.11.2020 bis 10.11.2020 während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Dissen aTW, Große Str. 33, Zimmer 1.08, 49201 Dissen aTW, öffentlich ausgelegt. Eine Einsichtnahme ist auch außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Dissen aTW, 06.10.2020
Stadt Dissen aTW
Der Bürgermeister
Eugen Görlitz