Ergänzend zur Wahlbekanntmachung vom 29.03.2021 nach § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) wird bezugnehmend auf Punkt IV. (Inhalt und Form der Wahlvorschläge) bekannt gemacht, dass nach dem neuen § 52 d NKWG die Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften jeweils auf 40 % reduziert sind.
Damit sind bei einem Wahlvorschlag für die Wahl zum Rat der Stadt Dissen aTW (Gemeindewahl) anstelle der 20 Unterstützungsunterschriften lediglich 8 Unterstützungsunterschriften beizubringen. Grund sind die Einschränkung der COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen erschwerten Bedingungen für die Kommunalwahlen 2021.
Das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes, des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 10.06.2021 wurde im Nds. GVBl. Nr. 23/2021 am 18.06.2021 veröffentlicht. Der Artikel 2 Nr. 20 des Gesetzes ist am 19.06.2021 in Kraft getreten.
Dissen am Teutoburger Wald, den 21.06.2021
Eugen Görlitz
(Gemeindewahlleiter)