Ergänzung zur Wahlbekanntmachung vom 29.03.2021

Ergänzung zur Wahlbekanntmachung vom 29.03.2021

Allgemein

Ergänzend zur Wahlbekanntmachung vom 29.03.2021 nach § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) wird bezugnehmend auf Punkt IV. (Inhalt und Form der Wahlvorschläge) bekannt gemacht, dass nach dem neuen § 52 d NKWG die Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften jeweils auf 40 % reduziert sind.

Damit sind bei einem Wahlvorschlag für die Wahl zum Rat der Stadt Dissen aTW (Gemeindewahl) anstelle der 20 Unterstützungsunterschriften lediglich 8 Unterstützungsunterschriften beizubringen. Grund sind die Einschränkung der COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen erschwerten Bedingungen für die Kommunalwahlen 2021.

Das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes, des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 10.06.2021 wurde im Nds. GVBl. Nr. 23/2021 am 18.06.2021 veröffentlicht. Der Artikel 2 Nr. 20 des Gesetzes ist am 19.06.2021 in Kraft getreten.

Dissen am Teutoburger Wald, den 21.06.2021

Eugen Görlitz
(Gemeindewahlleiter)

Logo Wahlen
Weitere Nachrichten
Sommerfest und Maisingen
Allgemein

Sommerfest und Mai-Singen

Im Rahmen des Projekts „Vielfalt gemeinsam im Gemeinwesen gestalten“ laden die DITIB Türkisch-Islamische Gemeinde zu Dissen e.V. und die Stadt…
Logo Lebensmittelpunkt
Allgemein

Aktivbad geschlossen

Das Dissener Aktivbad bleibt an folgenden Tagen geschlossen:  1. Mai 2023 (Tag der Arbeit) 18. Mai 2023 (Himmelfahrt) 28. Mai…
Rad Logo