Aufstellung und Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu Bebauungsplan Nr. 97

Aufstellung und Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu Bebauungsplan Nr. 97

Bekanntmachungen

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 97: „Westlich der Robert-Koch-Straße“  und Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung am Verfahren zu Bebauungsplans Nr. 97: „Westlich der Robert-Koch-Straße vom 08.02.2023 bis 13.03.2023

Der Rat der Stadt Dissen aTW hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 beschlossen, für den im anliegenden Lageplan abgebildeten Geltungsbereich den Bebauungsplan Nr. 97 „Westlich der Robert-Koch-Straße“ im Regelverfahren nach § 2 I BauGB aufzustellen. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche zwecks Bau einer neuen Kindertagesstätte, um den wachsenden Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen in Dissen aTW zu decken.

Das Plangebiet umfasst eine unbebaute landwirtschaftliche Fläche, die sich nördlich der Kreuzung Albertinenstraße / Robert-Koch-Straße zwischen dem östlich gelegenen, öffentlichen Spielplatz an der Robert-Koch-Straße und dem westlich gelegenen Straßenstich befindet. Nach Nordosten wird das Plangebiet durch die Wohnbebauung am Wendehammer an der Robert-Koch-Straße im Bereich des Bebauungsplans Nr. 19 „Erpener Weg – I. Teil“ begrenzt. Nach Süden schließt sich der Bereich des Bebauungsplans Nr. 90 „Robert-Koch-Straße“ an, mit dem das Gelände des ehemaligen Krankenhauses überplant worden ist. Nach Südwesten mündet die Robert-Koch-Straße in die Königsberger Straße, die im Bereich des Bebauungsplans Nr. 20 „Berliner Straße“ verortet ist. Nach Nordwesten grenzt das Plangebiet an die offene Landschaft. Lage und Umfang des Plangebiets sind auch dem anliegenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Weiterhin hat der Rat beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 97 „Westlich der Robert-Koch-Straße“ zur Vorbereitung des weiteren Verfahrens die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 I BauGB durchzuführen. Entsprechend liegt der Entwurf zu Bebauungsplan Nr. 97: „Westlich der Robert-Koch-Straße“ mit Entwurfsbegründung, den textlichen Festsetzungen und dem Übersichtsplan in der Zeit vom

  1. Februar 2023 bis einschließlich 13. März 2023

für jedermann zur Einsicht in den Dienststunden (montags bis freitags von 8:30h bis 12:30h und montags bis mittwochs von 14h bis 16:00 sowie donnerstags von 14h bis 18h) im Rathaus der Stadt Dissen aTW, Zimmer 1.06, Große Straße 33, 49201 Dissen aTW öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und den Zweck sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren und Stellungnahmen abgeben, die nach Beendigung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und beraten werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zu Bebauungsplan Nr. 97 „Westlich der Robert-Koch-Straße“ unberücksichtigt bleiben.

Parallel soll auch online die Möglichkeit zur Information und Stellungnahme bestehen. Entsprechend stehen die genannten Unterlagen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Stadt Dissen aTW unter folgendem Link zur Einsicht zur Verfügung:

https://www.dissen.de/bauen-in-dissen/stadtplanung/bebauungsplaene-in-planung-bekanntmachungen/

Stellungnahmen können auch per e-mail an stadtplanung@dissen.de gerichtet werden. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich durch Einsichtnahme in die Unterlagen über die Planungsabsichten zu informieren und am Planverfahren zu beteiligen.

Dazu können auch persönliche Termine zur weiteren Erörterung im Rathaus vereinbart werden. Um das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (FFP2 oder medizinische Maske) während des Aufenthalts im Rathaus wird gebeten.

Dissen am Teutoburger Wald, den 18.01.2023

Eugen Görlitz

(Bürgermeister)

 

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