Aufforderung der im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen zur Einreichung von Vorschlägen für die Besetzung des Wahlausschusses.
Am 12. September 2021 finden die Kommunalwahlen in Niedersachsen statt. An diesem Tag wird im Landkreis Osnabrück ein neuer Kreistag und in der Stadt Dissen aTW ein neuer Rat gewählt. Für die Wahl des Rates muss nach § 10 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in Verbindung mit § 8 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) einWahlausschuss für die Stadt Dissen aTW gebildet werden. Aufgabe des Wahlausschusses ist es unter anderem, über die Zulassung von Wahlvorschlägen sowie über die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses zu entscheiden.
Der Wahlausschuss besteht nach § 10 Abs. 1 S. 2 NKWG aus dem Wahlleiter sowie sechs weiteren Mitgliedern. Bei den weiteren Mitgliedern des Wahlausschusses darf es sich ausschließlich um Wahlberechtigte aus dem Gemeindegebiet handeln. Für jedes Mitglied des Wahlausschusses ist eine Stellvertretung zu berufen. Der Wahlausschuss nimmt seine Aufgabe für die gesamte Dauer der Wahlperiode (2021 – 2026) wahr.
Bei der Besetzung des Wahlausschusses werden auch Vorschläge der im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt. Dabei sollen die von den Parteien und Wählergruppen vorgeschlagenen Wahlberechtigten in der Reihenfolge der Stimmenzahlen berücksichtigt werden, die Wahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen bei der letzten Wahl des
Rates erhalten haben. Sofern von den Parteien und Wählergruppen nicht genügend Wahlberechtigte vorgeschlagen werden, sind die weiteren Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Wahlausschusses aus dem Kreis der Wahlberechtigten berufen.
Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge sowie Mitglieder des Wahlvorstands (Wahlhelfer) dürfen gem. § 13 Abs. 2 NKWG nicht gleichzeitig Mitglied des Wahlausschusses sein. Zudem darf dieses Wahlehrenamt von den Wahlberechtigten
nach § 13 Abs. 3 NKWG nur aus einem wichtigen Grund abgelehnt werden.
Die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen werden gebeten, bis zum 14.02.2021 Wahlberechtigte aus dem Gemeindegebiet als Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder für den Wahlausschuss zu benennen. Die Vorschläge sind schriftlich oder per E-Mail an kombrink@dissen.de einzureichen. Die benannten Wahlberechtigten werden über ein gesondertes Schreiben in den Wahlausschuss berufen.
Es finden voraussichtlich zwei Sitzungen des Wahlausschusses statt. Die Termine für die Sitzungen stehen derzeit allerdings noch nicht fest. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass die erste Sitzung des Wahlausschusses ggf. in den Sommerferien (voraussichtlich Ende Juli/Anfang August) stattfinden kann. Die Sitzung zur Feststellung des Wahlergebnisses findet zeitnah nach der Kommunalwahl statt. Zu den Sitzungen wird gesondert eingeladen.