Landkreis beteiligt sich an landesweiten Aktionstagen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung
Osnabrück. Am Montag, 11. Oktober, führte der Landkreis Osnabrück in Zusammenarbeit mit der Stadt Osnabrück, der Berufsgenossenschaft Bauwirtschaft sowie dem Hauptzollamt Osnabrück, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Schwerpunktkontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durch. Anlass waren die achtundzwanzigsten landesweiten Aktionstage zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung in Zusammenarbeit mit der Generalzolldirektion Köln.
Die Aktionstage fanden vom 7. bis 12. Oktober in ganz Niedersachsen statt. Im Gebiet der Stadt und des Landkreises Osnabrück waren 19 Beschäftigte der genannten Behörden aktiv. Es wurden 15 Objekte, 76 Personen und 22 Betriebe überprüft. Den Schwerpunkt der kommunalen Kontrollen bildeten Baustellen mit handwerksrechtlichen Arbeits- und Aufgabenbereichen. Der Zoll hatte die Aufdeckung von Scheinselbstständigkeit, Mindestlohnverstößen, den Werkvertrags- und Leistungsmissbrauch, die „Sofortmelde-“ sowie „Mitführung- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren“ besonders im Fokus. Bei Verstößen gegen den Mindestlohn drohen Bußgelder von bis zu 500 Euro.
Landkreis und Stadt Osnabrück konzentrierten sich auf Verstöße gegen die Gewerbeordnung und die Handwerksordnung. Auch ausländerrechtliche Verstöße wurden von der beteiligten Ausländerbehörde des Landkreises aufgenommen.
Es wurden mindestens 37 Rechtsverstöße sowie Verdachtsfälle festgestellt. Alle Verdachtsfälle werden im Nachgang von den zuständigen Behörden konkret überprüft. Sollten sich die Rechtsverstöße bestätigen, wird gegen die Tatbeteiligten ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet. Die gemeinsamen Aktionstage mit dem Zoll werden zweimal jährlich durchgeführt. Die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Behörden verlief einwandfrei, so dass weitere gemeinsame Kontrollen folgen werden.