Der Rat der Stadt Dissen am Teutoburger Wald hat in seiner Sitzung am 23.06.2009 auf der Basis der Ergebnisse der Kartierung des Ingenieurbüros RP Schalltechnik (Schallschutzkonzepte für Verkehrs- und Gewerbelärm) die 1. Stufe zum Lärmaktionsplan gem. § 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz(BImSchG) beschlossen.
Von den gemäß Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG genannten Umgebungslärmquellen ist in der Stufe 1 für die Stadt Dissen aTW nur die Autobahn A 33 relevant.
Im Rahmen der Erarbeitung der Lärmkarten für die Stadt Dissen aTW wurde allerdings deutlich, dass durch die Lärmquelle »Autobahn« A33 im Stadtgebiet Dissen kein Gebäude unmittelbar so betroffen ist, dass weitere Maßnahmen und explizit die Ausarbeitung eines Lärmaktionsplanes notwendig sind.
Die Ergebnisse der Kartierung und deren Bewertung wurden auch an die entsprechende Datenbank des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz Niedersachsen in Verbindung mit dem GAA Hildesheim weitergeleitet. Dort können die Daten und weitere Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie und zu Untersuchungsergebnissen in Niedersachsen über das Internet unter www.umwelt.niedersachsen.de abgerufen werden.
Lärmaktionsplan der Stadt Dissen (
765 Kb)